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Sozialleistungen: Hartz-IV-Familien müssen Kindergeld zurückzahlen

Die Bundesagentur für Arbeit muss in mehreren hunderttausend Fällen Geld von Hartz-IV-Beziehern zurückfordern. Für die Familien ändert sich allerdings nichts, dafür hat die Bundesagentur einen immensen Bürokratieaufwand.

München - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss in mehreren hunderttausend Fällen Geld von Hartz-IV-Beziehern zurückfordern. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums bestätigte, dass die Kindergeld-Erhöhung vom Januar um 20 Euro pro Kind auf das Sozialgeld der Arbeitsagenturen angerechnet werde, da Kindergeld als Einkommen gelte. Betroffene Eltern bekommen so zwar mehr Kindergeld, erhalten aber dafür aber weniger Hartz-IV-Leistungen – netto ändert sich für sie nichts; für die BA führt das zu einem immensen Bürokratieaufwand.

Einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge ergingen im Dezember 2009 noch mehrere hunderttausend Bescheide, die für Januar 2010 gelten. Weil aber im Januar das Kindergeld gestiegen sei, hätten die Hartz-IV-Eltern einmalig zu viel Geld erhalten.

Die Familien erhielten einen Rückforderungsbescheid, erklärte eine Sprecherin der BA. Nach einem Bericht der ARD müssen Hartz-IV-Empfänger das zu viel ausgezahlte Geld allerdings nicht zwingend zurückzahlen. Der Sender berief sich dabei auf den Sozialrechtsanwalt Hartmut Kilger. Nach seiner Einschätzung ist es nicht so einfach, von den betroffenen Familien die 20 Euro pro Kind zurückzufordern. Zum einen seien dagegen Bremsen im Sozialgesetzbuch und zum anderen im Bürgerlichen Gesetzbuch eingebaut. AFP/ddp/Tsp

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