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Sozialpolitik: Neuer Senat an Bundesgericht für Hartz IV

Nach der Klageflut um die Arbeitsmarktreform Hartz IV bekommt das Bundessozialgericht in Kassel einen zweiten Senat nur für das Arbeitslosengeld II.

Vom 1. August an werde „wegen fortlaufend hoher Eingänge“ neben dem 14. auch der 4. Senat ausschließlich Verfahren um Hartz IV klären, teilte das oberste deutsche Sozialgericht am Freitag mit. Derzeit seien 98 Revisionen und 38 Nichtzulassungsbeschwerden aus diesem Rechtsgebiet anhängig. Zum Vorsitzenden Richter des Senats wurde Rainer Schlegel ernannt, der bislang im für Fragen um die Krankenversicherung zuständigen 1. Senat arbeitete.

Um der Flut der Klagen Herr zu werden, hatte das Bundessozialgericht vor einem Jahr einen neuen Senat gebildet, der nur für die Hartz-Fälle zuständig ist. Der nun dazugekommene 4. Senat hat bislang Fragen der Rentenversicherung geklärt, was jetzt andere Richter übernehmen. 2007 waren an deutschen Sozialgerichten in der ersten Instanz 153 858 Hartz- Klagen eingegangen – gut 37 000 Fälle mehr als im Jahr davor. Auch die Zahl der deutschen Sozialrichter stieg in den ersten drei Jahren der Arbeitsmarktreform von 837 auf 1073. Die mit Abstand meisten Fälle drehten sich um die Bedarfsberechnung und Fragen, ob Einkommen oder Vermögen beim Arbeitslosengeld II angerechnet werden müssen. Dabei gebe es ein deutliches Nordost-Südwest-Gefälle: In Berlin/Brandenburg habe es im vergangenen Jahr 25 594 Klagen in der ersten Instanz gegeben. In Bayern und Baden-Württemberg zusammen, obwohl mit viermal so vielen Einwohnern, nur 18 481. Die vier erstinstanzlichen Sozialgerichte in Brandenburg sind angesichts der „Hartz IV“-Klagen nach eigenen Angaben vollkommen überlastet. Allein beim Sozialgericht Potsdam ist die Gesamtzahl der Verfahren von 7944 im ersten Halbjahr 2007 auf 8772 gestiegen. dpa /ddp

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