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Spätabtreibung: Mehr Hilfe im Konfliktfall

Die Parteien vermeiden in der Bundestagsdebatte über Spätabtreibung Schaukämpfe – aber Streit bleibt.

Berlin - Am Ende schaffte es Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die unterschiedlichen Positionen zum Thema Spätabtreibung doch noch zueinander zu bringen – mit einem Versprecher. Sie unterstütze den Antrag von „Christel Griese“, sagte die SPD-Politikerin. Gerade zwischen den Haltungen ihrer Genossinnen Christel Humme und Kerstin Griese aber zog sich in der Spätabtreibungs-Debatte im Bundestag der einzig wirkliche Trennstrich aller fünf Anträge: Die Unterstützer von Griese (darunter Ulla Schmidt) verlangen gesetzliche Änderungen, die Gruppe um Fraktionsvize Humme wehrt sich strikt dagegen.

Auf der einen Seite also Union, FDP und Griese-SPD mit einigen Grünen, auf der anderen die deutlich stärkere Humme-SPD mit etwas mehr Grünen sowie die Linkspartei – gewisse Ausdifferenzierungen einmal beiseitegelassen. Und in vielem waren sich am Donnerstag ja sogar alle Redner einig. Die Beratung für Schwangere, denen ein behindertes Kind diagnostiziert wurde, müsse dringend verbessert, keine Frau dürfe zur Spätabtreibung gedrängt und unter Zeitdruck gesetzt werden. Außerdem bestehe beim Umgang mit Behinderten in allen gesellschaftlichen Bereichen Nachholbedarf.

Gute Voraussetzungen also für eine Sternstunde mit ethisch-fundierten Wer te- und Zielbeschreibungen ohne parteipolitische Schau kämpfe. Und Johannes Singhammer, CSU-Politiker und Initiator des ersten Gruppenantrags, gab sich entsprechend vorsichtig. Nannte zwar gesetzliche Beratungspflicht, dreitägige Mindestbedenkzeit und bessere statistische Erfassung von Spätabtreibungen unverzichtbar. Betonte aber auch, dass die Pflicht nur Ärzte betreffe, dass sich keine Frau beraten lassen müsse, dass man Schwangeren in Notsituationen keinesfalls zusätzliche Belastung aufzubürden gedenke. Und dass man alles tun werde, um Frauen vor dem Vorwurf der Leichtfertigkeit in Schutz zu nehmen – wie auch immer ihre Entscheidung ausfalle.

Christel Humme hatte da offenbar weggehört. Oder sie glaubt denen von der CSU, Männern noch dazu, in Sachen Schwangerschaftskonflikt sowieso nichts. Keine Frau entscheide sich leichtfertig für eine Spätabtreibung, betonte sie, genau das aber sei Singhammers Ansatz. Außerdem setzten Beratungspflicht und „staatlich verordnete Wartezeit“ Frauen in ihrer Notlage zusätzlich unter Druck. So kam es, dass ihre Sitznachbarin Griese es für nötig befand, vor einem „Kulturkampf“ zu warnen. Keiner hier behaupte, sagte sie unter lautem Beifall der Union, dass Frauen leichtfertig abtrieben. Es sei aber „widersinnig“, dass sie gerade im schwierigsten aller Fälle, also der Situation, mit der Behinderung ihres Wunschkindes konfrontiert zu sein, oft ohne jede psychosoziale Beratung blieben.

Die Leichtfertigkeit, die man bei solchen Entscheidungen nicht unterstellen dürfe, blieb dann leider der rote Faden der Debatte. 12 von 20 Rednern verlangten gesetzliche Änderungen, entscheiden soll das Parlament darüber Ende April. Viele bezogen sich in ihren Argumenten aber lieber auf- als gegeneinander, und die frauenpolitische Sprecherin der Linken blieb allein mit ihrem Versuch, mehr politische Schärfe hineinzubringen. Die Tatsache, dass sie eine der EU-weit restriktivsten Abtreibungsregelungen gegen weitere Verschärfungen verteidigen müsse, zei ge, dass man bei der Selbstbestimmung von Frauen nicht weitergekommen sei, behauptete Kirsten Tackmann.

Ganz anders die leisen Beiträge von Renate Schmidt (SPD), die aus dem Brief einer alleingelassenen Mutter mit Down- Syndrom-Kind zitierte, und von Ilse Falk. Die CDU-Politikerin gestand mit brüchiger Stimme, dass sie sich mitnichten sicher sei, sich ohne die „frühere Gnade des Nichtwissens“ auch für ein behindertes Kind hätte entscheiden können. Und Behindertenbeauftragte Karin Evers-Meyer berichtete von „Bergen an Eingaben“ von Eltern behinderter Kinder, die keine Frühförderung oder keinen Platz in der Regelschule erhielten. „Das ist die Realität“, sagte sie, „daran gehen Familien kaputt.“

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