zum Hauptinhalt

Spätabtreibungen: Lebenshilfe warnt vor Ächtung der Behinderten

Der Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte, Robert Antretter, glaubt, Spätabtreibungen hätten Folgen für Gesellschaft. Die SPD lehnt den Unionsantrag auf Gesetzesänderung ab.

Es falle ihm schwer, sagt Robert Antretter, "diese harschen Töne zu ertragen". Noch dazu aus seiner eigenen Partei - und wo es "um Leben und Tod geht, für die Betroffenen". Fünf Wahlperioden lang, von 1980 bis 1998, saß der Katholik für die SPD im Bundestag, seit fast 50 Jahren hat er das Parteibuch. Aber die Positionierung der SPD-Mehrheit zum Thema Spätabtreibungen, die Äußerungen von Justizministerin und Fraktionsexpertinnen, dass es hierzu keinerlei gesetzlichen Änderungsbedarf gebe, weil doch "alles gut und umfassend geregelt" sei - diese Haltung macht ihn zornig. Seit acht Jahren ist Antretter auch Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte. Und "leider", so sagt er, "haben wir eine Wirklichkeit, der diese Beschwichtigungen nicht gerecht werden."

Die SPD-Fraktion sprach sich am Dienstag im Streit um Spätabtreibungen gegen jede Gesetzesänderung aus. Zuvor hatten zwar Politikerinnen wie Andrea Nahles oder Renate Schmidt ihre Sympathie gegenüber einem Unionsvorstoß kundgetan, der eine Beratungspflicht sowie eine verbindliche Drei-Tages-Frist zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch vorsieht. Die Mehrheit in der SPD will aber nicht rütteln am Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz von 1995 - auch weil sie fürchtet, dass dann die ganze Debatte um den Paragrafen 218 von vorne beginnt. Der Antrag der Union wurde von der Fraktion mehrheitlich abgelehnt.

"Auch das Leben mit behinderten Kindern ist lebenswert"

Dabei, so sagt Antretter, wären die Unionsvorschläge "ein guter erster Schritt". Denn mit dem Gesetz, das eigentlich Abtreibungen allein wegen einer zu erwartenden Behinderung ausschließen sollte, habe man alles verschlimmert. Seither sind Abtreibungen aus diesem Grund zwar verboten. Straffrei und ohne Beratungspflicht sind Abbrüche jedoch, und dies theoretisch bis zum Entbindungstermin, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Darunter fällt auch die Einschätzung, dass die Mutter die Geburt eines behinderten Kindes seelisch nicht verkraftet.

Im vergangenen Jahr wurden laut Statistischem Bundesamt in 229 Fällen Schwangerschaften nach der 22. Woche abgebrochen. Das sind 0,2 Prozent aller 116.871 Abtreibungen. Die Zahl der Fälle, in denen es um behinderte Kinder ging, wird nicht dokumentiert. Es seien aber "ganz sicher viel zu viele", sagt Antretter. So sei davon auszugehen, dass bis zu 95 Prozent der Ungeborenen, denen ein Downsyndrom diagnostiziert wurde, abgetrieben werden. Dabei handle es sich, wie er aus vielen Familien wisse, "hier wahrlich um keine Behinderung, die das Lebensglück zerstört". Aber manche Frauen wüssten eben nicht, wie lebenswert auch das Leben mit behinderten Kindern sei. Dies gelte es bei Beratungen zu vermitteln.

Je mehr man ungeborenes Leben wegen einer Behinderung als lebensunwert brandmarke und zu Disposition stelle, umso gefährdeter seien auch Menschen, die mit einer, oft erst im Laufe des Lebens zugezogenen Behinderung leben müssten, warnt Antretter. "Je mehr man sich dem Bild des perfekten Menschen nähert, desto mehr wird der Unperfekte in der Gesellschaft geächtet."

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false