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Sparkurs: Rentenbeitrag sinkt doch nicht

Die Bundesregierung will wegen ihres Sparpakets auf die für 2014 geplante leichte Senkung der Rentenbeiträge verzichten. Grund dafür ist das im Sparpaket vorgesehene Streichen der Beitragszahlungen für Hartz-IV-Empfänger, wie aus der Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage hervorging.

Berlin - Unterdessen wurden Forderungen laut, den bisherigen Vorteil bei der Berechnung der Renten im Osten zu streichen.

Durch den Wegfall der Beiträge für Bezieher von Hartz IV entstünden der Rentenversicherung Mindereinnahmen in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro jährlich, hieß es in der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion. Daher könne der Beitragssatz im Gegensatz zu bisherigen Modellrechnungen im Jahr 2014 nicht wie geplant auf 19,8 Prozent gesenkt werden, sondern bleibe konstant bei 19,9 Prozent.

Der Sozialverband VdK wandte sich erneut gegen die Streichung der Rentenbeiträge für Langzeitarbeitslose. Bereits zurzeit sei die rentenrechtliche Absicherung der Arbeitslosen inakzeptabel niedrig, erklärte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Würden Beitragszahlungen ganz gestrichen, sei „Altersarmut so gut wie vorprogrammiert“. Auch die Volkssolidarität verlangte in einer Erklärung, die Sparmaßnahmen gegen Langzeitarbeitslose ersatzlos zu streichen.

Der Unions-Sozialexperte Karl Schiewerling verwies in der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ darauf, dass es im Osten noch immer einheitsbedingte Ausnahmen bei der Rente gebe. „Sie sind keine Dauerlösung“, sagte er. Auch der Vorsitzende des Sozialbeirats der Bundesregierung, Franz Ruland, sprach sich für eine baldige Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland aus. „Die Angleichung der Renten in Ost und West ist mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung dringend nötig“, sagte er der „Bild“-Zeitung. Es sei nicht länger tolerierbar, „dass ein Versicherter für den gleichen Lohn im Osten höhere Rentenanwartschaften erwirbt als im Westen“. Um das im Osten niedrigere Lohnniveau auszugleichen, werden die Einkommen in den neuen Ländern bei der Festsetzung der Renten seit den 90er Jahren höher bewertet als in den alten Ländern. AFP

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