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Sparziele: Letztere Änderungen an der Gesundheitsreform

Die Koalition hat sich auf Korrekturen am Reformgesetz geeinigt: Ärzte und Kliniken sollen eine halbe Milliarde Euro mehr bekommen.

Berlin - Es waren nur noch ein paar kleine Änderungen, es sollen die letzten sein. Doch um sie in ihren Gesetzentwürfen unterzubringen, brauchten die Koalitionsexperten fast die ganze Nacht zum Freitag. Um vier Uhr morgens sei man auseinandergegangen, sagte Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP), die Staatssekretäre tüftelten noch zwei Stunden länger. Das Resümee des Ressortchefs: Sparziele erreicht, befürchtetes Kassendefizit abgewendet und Einstieg in ein neues Finanzierungssystem geschafft.

Am 12. November passieren Röslers Reformvorhaben noch mal den Bundestag, zum Jahresbeginn soll sie Gesetz werden. Und die sogenannten Leistungserbringer können sich freuen: Wegen der guten Konjunktur gibt es für niedergelassene Mediziner, Zahnärzte und Krankenhäuser 2011 eine gute halbe Milliarde mehr als erwartet. Die Ärzte, die sich bereits vor einem Monat eine zusätzliche Milliarde ertrotzt haben, erhalten einen weiteren Aufschlag um 120 Millionen Euro, und den Kliniken bleiben 400 Millionen Euro mehr. Am versprochenen Sparvolumen von 3,5 Milliarden Euro werde sich jedoch nichts ändern, hieß es gestern in Koalitionskreisen. Die Wohltaten lägen an der Lohnentwicklung. Mit der prognostizierten Steigerung erwarte man nun auch höhere Einnahmen.

Für weniger Beitragsbelastung hat es offenbar nicht gereicht. Die Zuwächse wären zu gering, um sich hier bemerkbar zu machen, hieß es. So steigen die Sätze wie geplant um 0,6 Punkte auf 15,5 Prozent, die Hälfte der Erhöhung tragen – letztmals – die protestierenden Arbeitgeber.

Bei den Apothekern dürfte sich die Freude ebenfalls in Grenzen halten. Nachdem bislang unklar war, ob sie oder die Arzneigroßhändler die größere Last bei der anvisierten Sparsumme von 400 Millionen Euro zu tragen haben, legte sich die Koalition nun auf halbe-halbe fest. 200 Millionen müssen vom Großhandel kommen, der Rest von den Apothekern. Konkret bedeutet dies, dass derMedikamentenabschlag, den sie den Kassen zu gewähren haben, für die nächsten zwei Jahre von 1,75 auf 2,05 Euro pro Packung steigt.

Bei der geplanten Kosten-Nutzen-Bewertung für neue Arznei reagierte die Koalition auf die Bedenken von Experten. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Kassen darf nun auch weiterhin Medikamenten wegen Unzweckmäßigkeit die „Verordnungsfähigkeit“ verweigern – und zwar wenn die Hersteller einen angeforderten Nutzennachweis innerhalb bestimmter Fristen verweigern. Bisher war vorgesehen, nicht mehr die Industrie den Nutzen neuer Medizin, sondern den Ausschuss deren Unzweckmäßigkeit beweisen zu lassen. Um diese Beweislastumkehr hatte es heftigen Streit gegeben, Fachleute hatten gar vor einer Gefährdung der Patienten gewarnt.

Auch ein Hintertürchen für findige Pharmahersteller wurde schnell noch verschlossen. So sollen nun auch Medikamente gegen seltene Krankheiten auf ihren Nutzen hin geprüft werden, wenn sie einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro überschreiten. Derzeit ist das bei vier solcher Mittel der Fall. Bisher war geplant, diese gewöhnlich wenig umsatzträchtige Arznei generell von der Pflicht zum Nutzennachweis zu befreien, um der Industrie Produktionsanreize im Sinne betroffener Patienten zu geben. Allerdings befürchteten Experten, dass die Industrie diese Möglichkeit dann ausnutzen und neue Arznei vermehrt unter solcher Definition auf den Markt bringen könnte.

Auf eine härtere Gangart einigten sich Verhandler für Arbeitslosengeld- II-Empfänger. Sie sollen nun nicht mehr den durchschnittlichen Zusatzbeitrag aus Steuern beglichen bekommen, sondern nur noch den tatsächlich von ihrer Kasse erhobenen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag bildet beim Sozialausgleich dann die Obergrenze. Im Falle höherer Forderungen müssen Betroffene also entweder die Kasse wechseln oder draufzahlen. Die Koalition erhofft sich so eine Ersparnis im dreistelligen Millionenbereich.

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