zum Hauptinhalt

Politik: SPD gegen Gesetz zu Spätabtreibung

Sozialdemokratin Humme kritisiert Unionsplan: „Das Problem ist die Praxis“

Berlin - Es bleibt dabei: Die SPD sieht keinen gesetzlichen Handlungsbedarf beim Thema Spätabtreibungen. „Schwangerschaftsabbrüche nach medizinischer Indikation sind gut und umfassend geregelt“, sagte die Vizefraktionsvorsitzende Christel Humme dem Tagesspiegel. Sie sprach sich – entgegen anderslautenden Berichten – gegen eine Beratungspflicht bei Spätabtreibungen aus, eine entsprechende Initiative der Union lehnt sie ab.

Die Union hatte im September einen Gruppenantrag vorgelegt. Sie will verhindern, dass Frauen ohne weiteres nach der 22. Schwangerschaftswoche abtreiben. „Ein Zeitpunkt“, so die Union, „wo Kinder schon außerhalb des Mutterleibes lebensfähig sein können.“ Dafür möchte die Union das Schwangerschaftskonfliktgesetz ändern. Neben einer Dreitagesfrist zwischen Diagnose und Eingriff will sie auch eine Beratungspflicht der Ärzte festschreiben. Es gehe der Union nicht darum, betonte Johannes Singhammer (CSU), einen Beratungszwang für Frauen festzuschreiben. Mehrere Einigungsversuche mit der SPD sind bisher gescheitert.

Die hält eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes für überflüssig. Humme: „Das Problem ist die Praxis.“ Nicht alle Ärzte kämen nämlich ihrer medizinischen Beratungs- und Aufklärungspflicht nach. „Ohne über Chancen und Risiken zu informieren, werden Frauen pränatale Untersuchungen nahegelegt“, kritisiert Humme. „Sie werden regelrecht dazu gedrängt, alles, was geht, zu untersuchen.“ Es gebe aber auch ein Recht auf Nichtwissen. Bei den gentechnischen Untersuchungen sei die Beratung mit dem Gendiagnostikgesetz bestens geregelt worden. Für alle anderen pränatalen Untersuchungen aber – wie zum Beispiel Ultraschall – fordert Humme eine Änderung der Mutterschaftsrichtlinien. „Eine Beratung der Frauen muss schon vor der Untersuchung stattfinden.“ Die Mutterschaftsrichtlinien werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss formuliert, dem obersten Gremium von Ärzten und Krankenkassen. Sie regeln alle notwendigen Maßnahmen während einer Schwangerschaft. „Der Hinweis auf eine psychosoziale Beratung sollte dann auch in den Mutterpass aufgenommen werden“, meint Humme. Es müssten aber auch die Rahmenbedingungen für Behinderte verbessert werden: „Behinderten Menschen muss eine volle Teilhabe an dieser Gesellschaft möglich sein.“

In den vergangenen Jahren fanden rund 200 Abbrüche nach der 22. Schwangerschaftswoche statt – in der Regel wegen einer möglichen Behinderung. Während Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche nur mit Beratung und bei strikter Einhaltung von Fristen möglich sind, ist ein Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen bis zum Geburtstermin möglich, wenn die Mutter die Geburt und ein Leben mit dem Kind körperlich und seelisch nicht verkraften kann. Möglich wurden diese Spätabtreibungen durch die Novellierung des Paragrafen 218 im Juni 1995. Mit der Streichung der embryopathischen Indikation entfiel neben der zeitlichen Begrenzung für Abtreibungen (22-Wochen-Frist) auch die Beratungspflicht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false