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Politik: SPD-Spitzenkandidatur in Baden-Württemberg: Rege Beteiligung der Mitglieder bei der Urwahl - Votum für Parteitag verbindlich

An der Urwahl des SPD-Spitzenkandidaten für die nächste Landtagswahl haben sich bis zum frühen Sonntagnachmittag schon etwa ein Drittel der 51 000 SPD-Mitglieder in Baden-Württemberg beteiligt. Erstmals entscheidet die Basis der Südwest-SPD, wer bei der Landtagswahl im kommenden März Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) herausfordern wird: Die SPD-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Ute Vogt (35) oder der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Siegmar Mosdorf (48).

An der Urwahl des SPD-Spitzenkandidaten für die nächste Landtagswahl haben sich bis zum frühen Sonntagnachmittag schon etwa ein Drittel der 51 000 SPD-Mitglieder in Baden-Württemberg beteiligt. Erstmals entscheidet die Basis der Südwest-SPD, wer bei der Landtagswahl im kommenden März Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) herausfordern wird: Die SPD-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Ute Vogt (35) oder der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Siegmar Mosdorf (48). Beide hatten sich auf vier Regionalkonferenzen der Basis vorgestellt. Der Landesvorstand der SPD hatte sich Ende Mai bei seiner Sitzung in Freiburg mit großer Mehrheit für dieses Vorgehen ausgesprochen.

Im größten Stuttgarter Ortsverein Bad Cannstatt hatten drei Stunden nach Beginn der Urwahl 35 Prozent der Mitglieder ihre Stimme abgegeben. In Esslingen, dem mit 519 Mitgliedern größten Ortsverband des Landes, wurde mit einer Wahlbeteiligung von über 50 Prozent gerechnet. Von den 700 Mitgliedern der neun SPD-Ortsvereine in Heilbronn hatten bis 14 Uhr knapp ein Drittel ihre Wahl zwischen Vogt und Mosdorf getroffen.

Die Stimmabgabe war in einem Großteil der Ortsverbände von elf Uhr an möglich. Teilweise standen aktive und wahlfreudige Genossen schon eine halbe Stunde vor Beginn vor den Partei-Geschäftsstellen Schlange. Die Abstimmung war bis 18 Uhr möglich. Mit einem Ergebnis wurde erst am späten Abend gerechnet. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Das Votum der Basis ist verbindlich.

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