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Politik: SPD und Grüne mit NPD-Verbotsantrag alleine

Auch bei einem möglichen Abrücken der Oppositionsparteien vom NPD-Verbotsantrag will die rot-grüne Regierungskoalition an dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht festhalten. "Wenn CDU/CSU nicht mitmachen, werden wir das trotzdem durchziehen", sagte der Innenexperte der Grünen, Cem Özdemir.

Auch bei einem möglichen Abrücken der Oppositionsparteien vom NPD-Verbotsantrag will die rot-grüne Regierungskoalition an dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht festhalten. "Wenn CDU/CSU nicht mitmachen, werden wir das trotzdem durchziehen", sagte der Innenexperte der Grünen, Cem Özdemir. Das vorliegende Material gegen die NPD reiche "dicke aus", um den Verbotsantrag zu begründen. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sprach von "wichtigtuerischen Verhalten" der Opposition.

Der CSU-Innenpolitiker Wolfgang Zeitlmann lehnte es in einem Schreiben an das Sekretariat des Innenausschusses ab, die Stellungnahme des Bundestages zum Verbotsverfahren mitzutragen. Er könne dem Schriftsatz "nicht zustimmen", heißt es in dem Brief, der dem Tagesspiegel vorliegt: "Dies gilt insbesondere hinsichtlich der offensichtlichen Vorläufigkeit bestimmter Passagen." Ähnlich hatten zuvor auch Vertreter von PDS und FDP argumentiert. Auch sie tragen die Stellungnahme des Bundestages an das Verfassungsgericht nicht mit.

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat werden zur V-Mann-Affäre im NPD-Verbotsverfahren gemeinsam Stellung nehmen. Die Erläuterungen würden dem Bundesverfassungsgericht an diesem Montag fristgerecht zugestellt, teilte der Parlamentsberichterstatter in dem Verfahren, Michael Bürsch (SPD), mit. In der 39 Seiten starken Stellungnahme werde ausführlich begründet, warum die V-Leute das Verfahren zum Verbot der rechtsextremistischen NPD "nicht beeinträchtigen". Die enttarnten V-Leute hätten die NPD nicht gesteuert. Sie seien auch keine "agents provocateurs" des Verfassungsschutzes gewesen. In dem Bericht werde bestätigt, dass von den 14 Auskunftspersonen, die die Karlsruher Richter geladen hatten, 13 keine V-Leute seien. Lediglich der NPD-Funktionär Wolfgang Frenz sei V-Mann gewesen.

Der frühere V-Mann Frenz, dessen Enttarnung zum Stopp des Verbotsverfahrens geführt hatte, verlangt laut "Focus" vom NRW-Verfassungsschutz finanzielle Entschädigung wegen "Bruchs der gegenseitigen Geheimhaltungsverpflichtung". In einem Schreiben an den Leiter des Düsseldorfer Landesamts hat Frenz demnach die Zahlung von 50 600 Euro bis zum 15. Februar "als Kompensation wirtschaftlicher Schäden" gefordert.

Die Unionsfraktion sieht sich derweil in ihren Bedenken gegen einen eigenen NPD-Verbotsantrag des Bundestages bestätigt. Die Union sei aber dafür, das Verbotsverfahren fortzuführen, verlautete aus Fraktionskreisen. "Der politische Schaden, der durch eine Rücknahme entsteht, wäre unermesslich. Wenn es dazu kommt, hat der Bundesinnenminister das zu vertreten." Auch Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sprach sich dafür aus, das Verfahren weiter voranzutreiben.

Der Innenausschuss des Bundestages wird am kommenden Donnerstag nicht zu einer Sondersitzung zur V-Mann-Affäre zusammenkommen. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse lehnte entsprechende Anträge der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion am Freitag ab.

mm

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