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Politik: SPD will mehr DNA-Tests von Straftätern

Unterstützung für Justizministerin / Datenschützer: Nicht jeden Taschendieb in die Datei aufnehmen

Berlin - Die Ausweitung von DNA-Tests im Strafverfahren soll schon bald Gesetz werden. Das Justizministerium bestätigte am Montag einen Bericht des Tagesspiegels, wonach Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) dafür jetzt einen Arbeitsentwurf vorgelegt hat, den derzeit die Fraktionen von SPD und Grünen beraten. Allerdings brachte der wissenschaftliche Dienst des Bundestags am Montag daran eine strenge Kritik zu Papier.

Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte, in der SPD-Fraktion werde der Zypries-Entwurf mitgetragen, auch von bisher skeptischen Abgeordneten. Wiefelspütz sagte dem Tagesspiegel: „Wir, die Rechts- und die Innenpolitiker der SPD, haben uns auf einen vernünftigen Kompromiss geeinigt“ – und der entspreche den Vorschlägen der Ministerin. „Jetzt müssen wir das noch mit den Grünen aushandeln.“

Jerzy Montag, der rechtspolitische Sprecher der Grünen, sagte: „Wir sind noch mitten in den Beratungen. Erst wenn die Gespräche abgeschlossen sind, gibt es unsere endgültige Positionierung.“ Grundsätzlich aber wollten es die Grünen mit dem Bundesverfassungsgericht halten. „Die DNA ist ein exzellentes Mittel der Polizeiarbeit, aber auch ein tiefer Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. Die Abwägung, die das Bundesverfassungsgericht aufgetragen hat, muss sehr sorgfältig gemacht werden.“

Zypries Vorschlag sieht zwei Dinge vor: Zum einen soll künftig nicht nur für Verdächtige bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und Sexualstraftaten eine DNA-Probe angeordnet werden können, sondern auch bei jeder Wiederholungstat. Allerdings steht die Ausdehnung auch auf Bagatelldelikte unter Vorbehalt: Sie gilt nur, wenn zu erwarten ist, dass ein Verdächtiger künftig Straftaten „von nicht nur geringfügiger Bedeutung“ begehen könnte. Zweitens schlägt Zypries vor, den so genannten Richtervorbehalt einzuschränken. Bisher muss ein Gentest richterlich angeordnet werden. Künftig würde etwa bei anonymen Tatortspuren der Vorbehalt ebenso wegfallen wie in dem Fall, dass ein Verdächtiger einer DNA-Probe zustimmt.

Die Einschränkung des Richtervorbehalts sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisch. Über den Straftatenkatalog könne man nachdenken. Bei anonymen Spuren brauche es sicher keine Richteranordnung. Aber er bezweifelt, dass man bei einer Person, die sich in Haft befindet und einwilligt, von freiwillig sprechen kann. „Der Richtervorbehalt ist ein wichtiges Instrument für die Negativprognose“, sagte Schaar. Es müsse ein Richter sein, der beurteilt, ob ein Beschuldigter wahrscheinlich künftig schwere Straftaten begeht. „Es darf nicht dazu kommen, dass jeder Taschendieb in die DNA-Datei aufgenommen wird.“ Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach nannte den Entwurf „einen Schritt in die richtige Richtung, aber zu kurz“.

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