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Politik: Speicherkapazität erschöpft

SPD lehnt den Entwurf für neues Passgesetz ab und wehrt sich gegen eine zentrale Datensammlung

Berlin - Der deutsche Pass wird immer ausgefeilter. Schon seit 2005 wird das Passbild digital auf einem Chip im Ausweis gespeichert. Ab November 2007 kommt noch der Fingerabdruck hinzu, so verlangt es die EU. Daran lässt sich nichts ändern. Streit gibt es in der großen Koalition allerdings darüber, wie mit den entsprechenden Daten umzugehen ist.

Zwei Datenarten müssen auseinandergehalten werden. Die biometrischen Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtszüge auf der einen und das digitalisierte Passfoto auf der anderen Seite. Bereits heute ist es üblich, dass Fotos in einer von 5300 Passbehörden gespeichert werden. Die Polizei kann von diesen kommunalen Passbehörden Informationen bei Verkehrsdelikten anfordern. Durch den technologischen Fortschritt ergeben sich aber neue Möglichkeiten, weshalb das Innenministerium auch die automatisierte Online-Abrufung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten plante. Damit könnten Polizisten ohne Rücksprache mit einer Passbehörde in einer Datenbank den Namen eines Fahrzeughalters eingeben und ein entsprechendes Foto bekommen. Ein umgekehrter Weg ist nach Auskunft einer Ministeriumssprecherin nicht geplant.

Dem Bundesrat ging dieser Vorschlag nicht weit genug. Er forderte die Bundesregierung auf, die automatisierte Online-Abfrage auch auf Straftaten auszuweiten. Die Regierung nahm diesen Vorschlag auf und erzürnt damit die SPD. „Wir sind dagegen, dass jeder Polizist in allen Straftatbereichen ohne Rücksprache auf diese Daten Zugriff hat“, sagt Klaus-Uwe Benneter (SPD), Mitglied im Bundestags-Innenausschuss. Vorstellbar wäre nur eine Eilfallregelung, bei der in dringenden Fällen eine Online-Abfrage möglich wäre.

Wolfgang Bosbach, Unions-Vizefraktionschef, kann die Aufregung in der SPD nicht nachvollziehen: „Warum soll man die Bilder zur Ermittlung von Rasern verwenden dürfen, aber nicht zur Aufklärung von Straftaten?“ Der Bundestag hat sich mit dem Gesetzentwurf in 1. Lesung beschäftigt. Am 23. April gibt es eine öffentliche Anhörung. „Wir sind also noch mitten in der Diskussion“, sagt Benneter.

Besonders heftig umstritten sind die Pläne einiger Unionsabgeordneter, auch die biometrischen Daten in einer zentralen Datei zu speichern. „Das darf auf keinen Fall passieren“, sagt Benneter. Wolfgang Bosbach sieht das genauso: „Gegen eine zentrale Speicherung der Fingerabdrücke habe ich erhebliche Bedenken.“ Allerdings hält er es für sinnvoll, die Daten dezentral und nur zur Fälschungssicherheit aufzubewahren. „Aber den zweiten Schritt zur zentralen Speicherung werden wir nicht gehen, diese Angst kann ich der SPD nehmen“, so Bosbach.

Er sieht die Debatte um die Änderung des Passgesetzes mit Sorge. „Das Verfahren verzögert sich und es ist nicht ersichtlich, welche Meinung die SPD tatsächlich hat“, sagt Bosbach. Die große Koalition zeigt sich aber nicht nur bei der Frage der Speicherung von biometrischen Daten uneinig. Auch die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) angeregten Sicherheitsgesetze stoßen in Teilen der SPD auf Kritik. Schäuble plant Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen und die Verwendung der LKW-Maut-Daten zur Verbrechensbekämpfung. Widerstand regt sich vor allem gegen die Online-Durchsuchung, bei der Computer verdächtiger Personen heimlich via Internet durchsucht werden können. Während der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sich diese Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen vorstellen kann, lehnt Benneter sie ab: „Man kann dabei kaum zwischen privat und nicht privat unterscheiden und deshalb halte ich es für unmöglich.“

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