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Politik: Spendenaffäre: CDU darf 41 Millionen behalten

Die CDU hat einen Anspruch auf 41 Millionen Mark staatlicher Parteisubventionen. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch.

Die CDU hat einen Anspruch auf 41 Millionen Mark staatlicher Parteisubventionen. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) hatte diesen Betrag zunächst ausgezahlt, dann aber als Sanktion für in Hessen entdeckte schwarze Kassen zurückfordern wollen. Nach Auffassung des Gerichts muss der Rechenschaftsbericht, der über die Höhe der staatlichen Zuwendungen entscheidet, nur "formell rechtmäßig" sein. Die Vertreter Thierses halten dagegen, der Bericht müsse auch inhaltlich stimmen. Sie kündigten an, Rechtsmittel gegen das Urteil zu prüfen.

Die Union begrüßte das Urteil. "Das ist eine gute Botschaft, heute ist ein guter Tag für die CDU", sagte Generalsekretär Laurenz Meyer. Das Urteil sei ein Beleg dafür, dass "die Diffamierungskampage gegen die Union völlig überzogen war", erklärte ihr Obmann im Spendenausschuss, Andreas Schmidt. Die Richter hätten wieder ein Stück mehr Chancengleichheit für die Parteien geschaffen. CSU-Generalsekretär Thomas Goppel forderte Thierse auf, angeblichen Ungereimtheiten im SPD-Rechenschaftsbericht für 1998 nachzugehen.

Thierse hatte die Sanktion damit begründet, dass der Rechenschaftsbericht der Bundes-CDU für das Jahr 1998 falsche Angaben zum Vermögen des hessischen CDU-Landesverbandes enthielt. Der Vorsitzende Richter Alexander Wichmann sagte dazu in seiner Urteilsbegründung, die CDU habe mit der Einreichung des Rechenschaftsberichts die Voraussetzungen für den Erhalt der Mittel aus der staatlichen Parteienförderung erfüllt, auch wenn der Bericht "materielle Fehler" enthalte. Es sei nicht Aufgabe des Bundestagspräsidenten gewesen, "eine moralische Beurteilung über die Richtigkeit des Rechenschaftsberichts abzugeben".

Der Bundestag wird aller Voraussicht nach Rechtsmittel gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts einlegen. Darüber werde aber erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils und nach sorgfältiger Prüfung entschieden, erklärte die Parlamentsverwaltung am Mittwoch in einer Stellungnahme. Die Verwaltung halte aber an ihrer bisherigen Rechtsauffassung fest. Die Gründe für die Verhängung der Strafe sei für die Behörde weiterhin "zwingend und überzeugend". Diese "erste Entscheidung" im Rechtsstreit nehme man zur Kenntnis.

Wichmann eröffnete den Vertretern des Bundestags die Möglichkeit einer so genannten Sprungrevision; im weiteren Instanzenzug können sie also das Oberverwaltungsgericht auslassen und direkt vor die oberste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, ziehen. Das Gericht erklärte seine Entscheidung zudem für "vorläufig vollstreckbar". Thierse hatte den ursprünglich der CDU zugedachten Betrag auf die anderen Parteien verteilt. Deshalb müssen nun auch die Bescheide für diese Zuweisungen aufgehoben werden.

Sollte das Urteil in den höheren Instanzen bestätigt werden, bliebe es bei einem Strafgeld von rund zehn Millionen Mark gegen die Christdemokraten, das Thierse wegen anderer Verstöße verhängt hatte. Den Großteil dieser Strafe - unter anderem wegen der von Alt-Kanzler Helmut Kohl (CDU) verschwiegenen Spender - hat die Partei akzeptiert. Wegen der drohenden Rückzahlung der 41 Millionen Mark war im vergangenen Jahr noch ein finanzieller Ruin der CDU für möglich gehalten worden.

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