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Spendenskandal: Möllemann-Affäre kostet die FDP Millionen

Die Liberalen sollen 4,3 Millionen Strafe zahlen, weil sie illegal Spenden akquiriert haben. Verantwortlich dafür war der damalige Partei-Vize Jürgen Möllemann.

Der Bundestag hat eine Strafe von 4,3 Millionen Euro für den Jahre zurückliegenden Spendenskandal verhängt. Unter falschen Spendernamen hatte der 2003 bei einem Fallschirmsprung ums Leben gekommene nordrhein-westfälische Parteivorsitzende Jürgen Möllemann Geld in die Parteikasse geschleust. Auch Plakat- und Anzeigenaktionen gehörten zu den Zuflüssen, die Möllemann damals falsch deklarierte.

Damit verdeckte er Großspenden und vermied die Veröffentlichung der Spendernamen. Bis heute ist ungeklärt, woher das Geld kam: insgesamt knapp eine Million Euro. Davon finanzierte er auch ein Flugblatt mit antiisraelischem Inhalt. Es gab einen monatelangen auch innerparteilichen Skandal. Am Ende kam Möllemann einem Parteiausschluss mit dem Austritt aus der FDP zuvor.

Der Strafbescheid ahndet laut Bundestag Verstöße gegen das Parteiengesetz, die der NRW-Landesverband der Partei in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 beging. Die damals gebuchten Summen werden jeweils als Verstöße gegen das parteienrechtliche Verbot bewertet, Spenden anzunehmen, wenn ihre wahre Herkunft nicht feststellbar ist.

Erst nach wochenlangem Schweigen über die Finanzierung des Flugblatts hatte Möllemann im November 2002 gegenüber der Staatsanwaltschaft eingeräumt, er habe knapp eine Million Euro von nicht genannten Spendern besorgt, seinem Privatvermögen zugeführt, gestückelt und auf zwei Konten eingezahlt. Als Drehscheibe der undurchsichtigen Finanztransaktionen hatte die Staatsanwaltschaft Liechtenstein ausgemacht.

Generalsekretär Dirk Niebel hatte angekündigt, seine Partei wolle sich gegen hohe Strafzahlungen wehren. "Die FDP hat alles unternommen, um diesen Fall aufzuklären. Am meisten geschädigt ist die FDP selbst – finanziell und politisch", sagte er am Montag. Die Partei werde nun prüfen, ob und in welchem Umfang sie gegen den Bescheid vorgeht, hieß es in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Offenbar fühlen sich die Liberalen ungerecht behandelt: Dem Grundsatz der Chancengleichheit komme zentrale Bedeutung zu, hieß es weiter. Schatzmeister Hermann Otto Solms sieht seine Partei durch den Sanktionsbescheid "stärker als bisher veranschlagt belastet". Die Handlungs- und Kampagnenfähigkeit der Partei für den bevorstehenden Wahlkampf sei jedoch nicht gefährdet.

Auch Solms machte erneut deutlich, er werde "in enger Abstimmung mit dem Landesverband Nordrhein-Westfalen sorgfältig prüfen, ob und in welchem Umfang gegen den Bescheid Rechtsmittel eingelegt werden".

Der Bundestag kann eine Strafe bis zum Fünffachen der illegalen Spenden verhängen. 874.000 Euro hat die nordrhein-westfälische FDP bereits beim Bundestag in Erwartung des Strafbescheids hinterlegt – allerdings ohne anzuerkennen, dass sie die Spenden unrechtmäßig annahm. Dies ist aus FDP-Sicht die tatsächliche Höhe des nach dem Parteiengesetz entstandenen Schadens. Die FDP-Mitglieder in NRW hatten beschlossen, insgesamt zehn Jahre lang eine Sonderumlage zur Finanzierung der Strafe zu bezahlen.

ZEIT ONLINE, dpa, 2.7.2009 - 15:33 Uhr

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