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AfD-Chefin Frauke Petry kann den Wahlkampf planen. Dank einer Spendenaktion hat die Partei innerhalb von drei Wochen mehr als zwei Millionen Euro gesammelt.

© AFP

Spendenziel erreicht: 1,6 Millionen plus Zuschuss für die AfD

Der AfD drohte nach eigenen Angaben der Bankrott. Durch eine Spendenaktion und die damit verbundenen staatlichen Zuschüsse konnte dieser nun abgewendet werden.

Der Spendenaufruf der Alternative für Deutschland (AfD) hat seinen Zweck erfüllt und mehr als zwei Millionen Euro in die Parteikasse gespült. Nach der Änderung eines Parteiengesetzes bekommt die AfD Umsätze aus dem Goldgeschäft nicht länger staatlich bezuschusst. Die Verantwortlichen hatten daher in letzter Zeit immer wieder davon gesprochen, die Partei würde finanziell austrocknen, wenn nicht bis Ende des Jahres zwei Millionen Spendengelder gesammelt werden könnten. "Spenden statt Böller", heißt es auf der AfD-Website, der Spendenaufruf läuft noch bis Ende des Jahres. Und auf Facebook heißt es, das Ziel sei bereits am Montag erreicht. Innerhalb von drei Wochen sind 1,6 Millionen Euro zusammengekommen. Da jeder Spendeneuro mit 38 Cent bezuschusst wird, kommen so insgesamt 2,2 Millionen Euro zusammen.

„1,6 Millionen Spenden in knapp drei Wochen hat noch keine Partei erhalten, schon gar nicht eine so junge wie wir“, sagte Klaus Fohrmann, der AfD-Schatzmeister. Auf Facebook heißt es, die Wahlkämpfe für die anstehenden Landtagswahlen 2016 und der Bundestagswahlkampf 2017 seien finanziell gesichert. Wie es tatsächlich finanziell um die AfD bestellt ist, ist nicht klar. Unter anderem die Bild-Zeitung wirft den Partei-Anhängern vor, das "Gespenst" eines angeblich kurz bevorstehenden AfD-Bankrotts an die Wand zu malen. Diverse Gruppierungen hatten zuletzt versucht, die Spendenaktion der AfD durch Kleinstspenden zu torpedieren.

Aus für den Goldhandel der AfD

Die AfD hatte mit niedrigen Gewinnmargen Gold an Mitglieder und Unterstützer verkauft, da ihre Einnahmen nicht ausreichten, um den maximalen Betrag aus der staatlichen Parteienfinanzierung zu erhalten. Mit dem Parteiengesetz werden Umsätze wie dieser nicht mehr anerkannt. Zwei Millionen Euro müsse die Partei bis Jahresende zusammenbekommen, um den Bankrott zu verhindern, hatte AfD-Vize Beatrix von Storch gesagt.

Mit der Neuregelung wird es der Partei künftig untersagt, den gesamten Umsatz ihres Edelmetallhandels für die Inanspruchnahme der staatlichen Teilfinanzierung geltend zu machen. Das Parteiengesetz sieht vor, dass die Parteien für staatliche Zuschüsse ihre Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit mit ihren Ausgaben verrechnen müssen. Der Gesamtumsatz darf dadurch nicht länger Maßstab für die Höhe der Teilfinanzierung sein. Der AfD, die aus Sicht der Regierungsparteien ihr Gold nahezu zum Beschaffungspreis und ohne Gewinnabsicht verkauft, könnten dadurch rückwirkend für 2015 nach eigenen Angaben Fördergelder in Höhe von zwei Millionen Euro im Jahr wegbrechen - nach eigenen Angaben muss die AfD mindestens 1,7 Millionen zurückzahlen.

Mit der Neuregelung wird auch die staatliche Förderung der Parteien aufgestockt. Künftig gibt es bis zu einen Euro pro erhaltener Wählerstimme, bislang lag die Obergrenze bei 83 Cent. Entgegen entsprechender Forderungen fehlen in der neuen Gesetz aber schärfere Transparenzregeln für Spenden und Sponsoring.

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