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Spitzenjuristen: Konsens-Kandidatin: Christine Langenfeld wird neue Verfassungsrichterin

Die Union hat das Vorschlagsrecht und benennt mit der Juristin eine Frau, die auch Grüne mögen können. Ein Porträt.

Kleine Bündnisse gehen größeren häufig voraus, weshalb es sich lohnt, die am Freitag anstehende Wahl der Göttinger Juraprofessorin Christine Langenfeld zur neuen Richterin am Bundesverfassungsgericht in den Blick zu nehmen. Die 53-Jährige soll auf Herbert Landau folgen, der mit Unterstützung der Union ins Amt gekommen war. Traditionell darf die Union daher auch den neuen Kandidaten bestimmen.

Immerhin saß Langenfelds Vater Carl-Ludwig Wagner für die CDU im Bundestag und war drei Jahre lang Ministerpräsident in Rheinland-Pfalz. Dann aber enden die auffälligeren Nähen zur Christdemokratie, jedenfalls die der Vormerkelzeit. Langenfeld hat sich in der Flüchtlingskrise gegen Obergrenzen vernehmen lassen und betont angesichts der Einwanderung die Religionsfreundlichkeit des Grundgesetzes: „Die Integration der hier lebenden Muslime wird nur gelingen, wenn sie auch ihren Glauben mit einbezieht“, sagt sie, wobei durchaus auch Kopftuchkritik von ihr zu hören ist. Ihre Habilitation widmete sie dem Thema, promoviert hatte sie zur Geschlechtergleichheit im EU-Recht.

Klingt nach modern. So dürfte ihre Kür eine Geste an die Grünen gewesen sein, die dank vielfältigen Regierungsbeteiligungen in der Länderkammer stark vertreten sind. Die Richterwahl ist auf Kompromiss angelegt. Dem Wahlausschuss im Bundestag wird üblicherweise ein Kandidat präsentiert, der auch im Bundesrat verlässlich wählbar ist. Zudem wird Langenfeld die vierte Frau im achtköpfigen Senat sein. Die Quote als sich selbst erfüllende Prophezeiung – mehr Konsens geht kaum. Langenfeld, die auch Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration ist, wird ihn in geübter Dialektik zu repräsentieren wissen.

Mit der Wahl Langenfelds wird der Bundesrat auch in einer eigenen Sache tätig. Der Zweite Senat, dem sie künftig angehören wird, führt derzeit das Verbotsverfahren gegen die NPD, das der Bundesrat angestrengt hat. Zunächst sah es so aus, als wolle man den 68-jährigen Landau in die unfreiwillige Verlängerung schicken, damit er über das Urteil mitentscheiden kann. Denn die neue Richterin bliebe dabei außen vor, und für die der Partei nachteiligen Entscheidungen bedarf es laut Gesetz einer Zweidrittelmehrheit. Acht Richter böten dafür eine höhere Wahrscheinlichkeit als nur sieben. Doch ohnehin spricht einiges dafür, dass die Richter dazu möglichst einstimmig urteilen wollen.

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