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Die Parteichefs Angela Merkel (CDU), Horst Seehofer (CSU) und Sigmar Gabriel (SPD)

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Spitzentreffen der Koalitionäre: Ausnahmen beim Mindestlohn?

Angela Merkel, Horst Seehofer und Sigmar Gabriel wollen am Dienstagabend die Streitthemen der großen Koalition erörtern. CSU-Chef Seehofer beharrt auf Einschränkungen beim Mindestlohn für Auszubildende und Langzeitarbeitslose.

Die drei Parteichefs Angela Merkel (CDU), Horst Seehofer (CSU) und Sigmar Gabriel (SPD) kommen am Dienstagabend zusammen, um über die beiden großen Streitthemen der Koalition zu reden: Mindestlohn und Energiewende. Vor dem Treffen hat CSU-Chef Seehofer erneut klar gemacht, dass er auf Einschränkungen beim Mindestlohn beharrt. „Wir wollen die Idee des Mindestlohns nicht infrage stellen“, sagte Seehofer dem „Handelsblatt“ vom Dienstag.

Gleichzeitig fordert er aber Ausnahmen für Praktikanten, Lehrlinge, Ehrenamtliche oder Langzeitarbeitslose. Für Praktikanten oder Ehreamtliche gebe es keinen Arbeitsvertrag im klassischen Sinne. "Dann können wir auch ins Gesetz schreiben, dass der Mindestlohn nur bei Arbeitsverträgen gilt“, sagte Seehofer. Der CSU-Chef forderte auch Ausnahmen für Langzeitarbeitslose. Diese müssten eine Chance bekommen, ein geregeltes Arbeitsverhältnis zu finden und müssten deshalb „in der Anlernphase zeitlich befristet unterhalb des Mindestlohns bezahlt werden können".

Annehebung der Altersgrenze für Auszubildende

Noch in dieser Woche will Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) den Gesetzentwurf für einen gesetzlichen Mindestlohn ab 2015 vorlegen. Die Ministerin hat angekündigt, Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr vom geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro ausnehmen zu wollen. „Wir müssen verhindern, dass junge Menschen lieber einen besser bezahlten Aushilfsjob annehmen, statt eine Ausbildung anzufangen“, sagte Nahles.

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) spricht sich dagegen dafür aus, die Altersgrenze noch weiter anzuheben. „Fast 60 Prozent der Jugendlichen sind älter als 18 Jahre, wenn sie eine Ausbildung beginnen. Das spricht dafür, die Altersgrenze heraufzusetzen“, sagte die CDU-Politikerin der Nachrichtenagentur dpa. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Martin Wansleben, würde die Grenze am liebsten bei 25 Jahren ziehen. „Der Mindestlohn darf nicht für junge Erwachsene unter 25 Jahre gelten. Alles andere gefährdet die Ausbildung und würde jungen Erwachsenen mittelfristig ihre Zukunftschancen verbauen“, sagte er der „Bild“-Zeitung.

Keine Ausnahmen beim Mindestlohn

Derartige Überlegungen kommen allerdings beim stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Ralf Stegner gar nicht gut an. Er wies die Forderung nach weiteren Mindestlohn-Ausnahmen erneut kategorisch zurück. „Beim Mindestlohn wird es mit der SPD keinen Schweizer Käse geben. Er ist flächendeckend vereinbart, dabei bleibt es“, sagte er in der Bild-Zeitung. Man werde aber dafür sorgen, dass Jugendliche keinen Anreiz zum Abbruch ihrer Ausbildung bekämen.

Auch innerhalb der CDU regt sich Widerstand gegen Forderungen nach Ausnahmen. “Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn würde die Wirtschaft für neue Dumpinglohnmodelle nutzen“, sagte der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler (CDU), “Handelsblatt Online“. “Ausnahmen führen immer zum Missbrauch.“ Die Ausgestaltung des Mindestlohns dürfe sich nicht an Lobbyinteressen orientieren. “Es gibt keinen sachlichen Grund die Zeitungs- und die Taxibranche anders zu behandeln als alle anderen Branchen.“

Ausnahmeregelungen werden von verschiedenen Lobbyisten immer wieder gefordert. So dringen etwa Zeitungsverleger auf Ausnahmen für die etwa 160.000 Zeitungsboten, da diese Stücklohn und Wegegeld anstelle eines Stundenlohns erhalten. Der Bundesverband der Zeitungsverleger argumentiert, dass bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro bis zu 16.000 Stellen in der Zeitungszustellung gestrichen würden und sich die Zustellkosten um etwa 225 Millionen Euro erhöhten. (dpa/AFP/rtr)

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