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Politik: Staatsanwalt fordert Mindest-Haftstrafen

Wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, wird der Tod eines der bekanntesten DDR-Gegner mit dem Mindeststrafmaß geahndet. Im "Gartenschläger-Prozess" vor dem Schweriner Landgericht forderte die Anklage am Donnerstag Haftstrafen von drei bis dreieinhalb Jahren für die drei Angeklagten.

Wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, wird der Tod eines der bekanntesten DDR-Gegner mit dem Mindeststrafmaß geahndet. Im "Gartenschläger-Prozess" vor dem Schweriner Landgericht forderte die Anklage am Donnerstag Haftstrafen von drei bis dreieinhalb Jahren für die drei Angeklagten. Die Verteidiger forderten Freispruch. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft haben sich die drei Männer eines Stasi-Sondertrupps des versuchten Mordes schuldig gemacht. Sie hätten "ohne Not" in der Nacht zum 1. Mai 1976 auf Michael Gartenschläger geschossen, als dieser an der innerdeutschen Grenze bei Büchen nach einem ersten Schusswechsel bereits wehrlos am Boden lag. Der Trupp hatte Gartenschläger aufgelauert, als dieser zum dritten Mal vom Westen aus versuchte, einen der Selbstschussautomaten "SM 70" vom DDR-Grenzzaun abzubauen. Die Angeklagten hätten vom MfS den Auftrag gehabt, Gartenschläger zu erschießen, falls eine Festnahme misslingt, so die Staatsanwaltschaft. Die Schwester Gartenschlägers bezweifelte als Nebenklägerin, dass ihr Bruder als Erster geschossen habe und dass es überhaupt einen Festnahme-Auftrag gab. Ein Verteidiger meinte, dass die Minen an der Grenze zur Abwehr eines Angriffs von außen verlegt worden seien und nicht, um Flüchtlinge zu stoppen.

fro

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