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Politik: Staatsanwaltschaft beantragt elf Jahre Haft für Krenz

Neun Jahre für Schabowski und siebeneinhalb für Kleiber gefordert / Haftverschonung nicht aufgehoben BERLIN (Tsp).Für den letzten DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht elf Jahre Haft wegen der Todesschüsse an Mauer und Stacheldraht gefordert.

Neun Jahre für Schabowski und siebeneinhalb für Kleiber gefordert / Haftverschonung nicht aufgehoben BERLIN (Tsp).Für den letzten DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht elf Jahre Haft wegen der Todesschüsse an Mauer und Stacheldraht gefordert.Für den Mitangeklagten früheren Ostberliner SED-Chef Günter Schabowski wurde ein Strafe von neun und für den SED-Wirtschaftsexperten Günther Kleiber von siebeneinhalb Jahren beantragt.Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Aufhebung der Haftverschonung für die drei Angeklagten wegen Fluchtgefahr lehnte das Gericht ab. Richter Josef Hoch sah keine Fluchtgefahr, da die Angeklagten an über hundert Prozeßtagen erschienen seien und von Anfang an mit einem Strafantrag zwischen fünf und fünfzehn Jahren rechnen mußten.Ihr Verhalten während des Prozesses habe gezeigt, daß sie sich dem Verfahren nicht entziehen wollten. Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz warf den Mitgliedern des Politbüros in seinem Plädoyer vor, die Todesschüsse an Mauer und innerdeutscher Grenze beabsichtigt und gebilligt zu haben.Jahntz ging davon aus, daß sie mehr Handlungsspielraum in der Gestaltung des Grenzregimes gehabt hätten, als sie einräumten.Er wies das anhand von Beschlüssen und Protokollen des Politbüros nach, deren Aussagen im Kern in den Befehlsketten, die zur Tötung von Flüchtlingen führten, enthalten sind. Krenz hatte vor einer Woche eingeräumt, daß das Politbüro über alle Vorfälle an Mauer und Stacheldraht informiert gewesen sei.Er widersprach damit Schabowski, der nur aus den Westmedien von den Toten an der Mauer erfahren haben will.Entscheidend sei jedoch nicht, was er gewußt habe, sondern ob er etwas hätte verändern können, betonte Krenz.Dies sei nicht der Fall gewesen.Auch habe es keinen Befehl zum Töten gegeben. Der Prozeß war im November 1995 eröffnet worden und nahm 110 Verhandlungstage in Anspruch.Drei weitere Beschuldigte waren aus Gesundheitsgründen aus dem Prozeß ausgeschieden; die ursprünglich umfangreiche Anklage war zur Straffung des Verfahrens auf vier Fälle reduziert worden.Am Montag erfolgen voraussichtlich die Plädoyers der beiden Verteidiger von Egon Krenz .Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

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