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Politik: Staatsrechtler hält soziales Pflichtjahr für zulässig

„Kein Bruch des Völkerrechts“ Kritik an Vorstoß von Länderchefs

Berlin/Bonn. Entgegen der Auffassung von Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) halten Verfassungsrechtler ein soziales Pflichtjahr für zulässig. „Eine Dienstpflicht im Land verstößt nicht gegen internationale Abkommen“, sagte der Bonner Staatsrechtler Jost Pietzcker dem Tagesspiegel am Montag. Die Europäische Menschenrechtskonvention erlaube Ausnahmen vom Verbot der Zwangsarbeit. „Das Pflichtjahr wäre eine normale Bürgerpflicht im Sinne der Konvention“, erklärte Pietzcker. Er betonte jedoch, dass dafür die Verfassung geändert werden müsste. Der Jurist gehörte 2003 zu einer Expertenrunde des baden-württembergischen Sozialministers Friedhelm Repnik (CDU). Repnik tritt für eine allgemeine soziale Dienstpflicht für Männer und Frauen ein, sollten Wehr- und Zivildienst wegfallen.

Pietzckers Meinung steht im Widerspruch zu einem Gutachten des Bundestags für die von Ministerin Schmidt eingesetzte Zivildienst-Kommission. „Ein ökologisches oder soziales Jahr fällt nicht hierunter“ heißt es darin in Bezug auf Ausnahmen vom völkerrechtlichen Zwangsarbeitsverbot. Mit den „normalen Bürgerpflichten“ seien lediglich Feuerwehrdienste oder Deichschutzpflichten gemeint. Eine allgemeine Dienstpflicht würde laut Gutachten gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.

Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) kritisierte den Vorstoß der Länderchefs von NRW und Sachsen-Anhalt, Peer Steinbrück (SPD) und Wolfgang Böhmer (CDU), für ein Pflichtjahr. „Aus staatlicher Sicht wäre es besser, eher den Beruf anzufangen, Steuern zu zahlen, als ein Pflichtjahr – so gut das auch zu sein scheint – zu absolvieren“, sagte Milbradt dem Sender n-tv. Die Diskussion dürfe „nicht auf die schiefe Ebene eines neuen Zwangsdienstes“ geführt werden, meinte der Grünen-Vorsitzende Reinhard Bütikofer am Montag nach einer Vorstandssitzung in Berlin. Dagegen sprach sich der stellvertretende CDU-Vorsitzende Christoph Böhr für ein Pflichtjahr aus – allerdings nur für Männer.

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