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Politik: Staatsrechtler: Proteste sind legitim

Berlin - Der Berliner Staatsrechtsprofessor Ulrich Battis bezweifelt, dass die Gerichte das umfassende Demonstrationsverbot rund um den Zaun in Heiligendamm während des G-8-Gipfels im Juni billigen werden. Zwar könne er nicht abschließend beurteilen, wie die Gefährdungslage sei.

Berlin - Der Berliner Staatsrechtsprofessor Ulrich Battis bezweifelt, dass die Gerichte das umfassende Demonstrationsverbot rund um den Zaun in Heiligendamm während des G-8-Gipfels im Juni billigen werden. Zwar könne er nicht abschließend beurteilen, wie die Gefährdungslage sei. Doch gelte die Demonstrationsfreiheit als eines der „unentbehrlichen Funktionselemente eines demokratischen Gemeinwesens“, wie das das Bundesverfassungsgericht in seinem Brokdorf-Urteil 1985 festgestellt hatte. Solange die Demonstrationen friedlich sind, und selbst wenn „mit Ausschreitungen durch einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist“, hält das Bundesverfassungsgericht laut dem Brokdorf-Urteil den Schutz der Versammlungsfreiheit für das höhere Rechtsgut.

„Beim G-8-Gipfel produzieren die Staats- und Regierungschefs symbolhafte Bilder. Da ist es zunächst einmal völlig legitim, dass auch diejenigen, die eine andere Meinung haben, diese Bühne für entsprechend symbolhafte Proteste nutzen wollen“, sagte Battis dem Tagesspiegel. „Das ist Demokratie. So geht das nun mal.“ Lediglich, wenn „eklatant Gewalt zu erwarten ist“ oder die Demonstranten womöglich gar bewaffnet sein könnten, seien Verbote gerechtfertigt. Battis hat durchaus Verständnis dafür, dass der Gipfel geschützt werden soll. „Es muss schon gewährleistet sein, dass die Teilnehmer den Gipfel auch durch den Vordereingang wieder verlassen können“, meinte er. Es könne aber nicht darum gehen, „nur schöne Bilder aus Heiligendamm für die Welt zu produzieren“. Die Öffentlichkeit völlig auszuschließen, „das darf nicht sein“.

Battis ist überzeugt, dass die Gerichte die „Demonstrationsverbote sehr genau prüfen werden“. Mit Blick auf die Razzien der vergangenen Tage meinte er, dass es bei der Polizei bereits einige Überreaktionen gegeben habe. Allerdings will der Staatsrechtler den Grundansatz, auch „präventiv zuzugreifen“, nicht prinzipiell kritisieren. Schließlich hätten auch einige Äußerungen von Globalisierungskritikern der vergangenen Tage Zweifel an deren Friedfertigkeit geweckt.

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