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Weil sie ein Kopftuch sowie eine Maske trug, wurde eine Frau in einem Wahllokal zur Bundestagswahl zunächst abgewiesen (Symbolbild).

© Roland Weihrauch/dpa

Bergheim entschuldigt sich für „bedauerlichen Vorfall“: Wahllokal wies Frau zunächst wegen Kopftuch und Maske ab

Eine Wahlhelferin wollte eine Frau nicht wählen lassen. Eine Rathausanweisung erlaubte der Wählerin dann doch noch die Stimmabgabe zur Bundestagswahl.

Bei der Bundestagswahl am Sonntag hat eine Wahlhelferin im nordrhein-westfälischen Bergheim bei Köln eine Wählerin mit Kopftuch und Mundschutz abgewiesen. Bei einem „bedauerlichen Vorfall“ sei der Frau zunächst das Wahlrecht unter Hinweis auf das Verhüllungsverbot verwehrt worden, erklärte die Kreisstadt am Dienstag in einer Stellungnahme.

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Erst nach einer Beschwerde der Frau bei der Wahlleitung sei vom Rathaus eine Anweisung an das Wahllokal gegeben worden und die Wahlberechtigte habe wählen können, teilte die Stadt weiter mit.

Zuvor war ein Video auf Instagram veröffentlicht worden, das die Diskussion der Frau mit den Wahlhelfern am Sonntag zeigen soll. Mehrere Medien hatten über das Video berichtet.

Grund für die Zurückweisung der Wahlberechtigten sei demnach eine „Fehleinschätzung“ gewesen. „Die Wahlhelferin war nach eigener Aussage von einer unzulässigen Verhüllung ausgegangen, obwohl bei den Wahlhelferschulungen der Umgang mit einer etwaigen Verhüllung ausdrücklich erörtert wurde“, hieß es.

Ein islamophober, rassistischer oder diskriminierender Hintergrund könne nicht bestätigt werden.

Bürgermeister lädt betroffene Frau ins Rathaus ein

„Für diesen peinlichen Vorfall hat sich die Stadtverwaltung Bergheim auch im Namen des Wahlvorstands und der betreffenden Wahlhelferin bei der Frau schriftlich entschuldigt“, hieß es in der Erklärung.

Die Wahlleitung habe sich sofort um die lückenlose Aufklärung des Vorfalls in der Stadt im Westen Nordrhein-Westfalens gekümmert.

Bürgermeister Volker Mießeler (CDU) habe mit der betroffenen Frau telefoniert und ein persönliches Treffen im Rathaus vereinbart. „An dieser außerordentlichen Fehleinschätzung gibt es nichts schön zu reden, so etwas darf einfach nicht passieren“, sagte Mießeler laut Mitteilung. (dpa, AFP)

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