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Politik: Städtetag droht wegen Hartz-Gesetz mit Verfassungsklage

Präsidentin Roth: Novelle kostet Kommunen fünf Milliarden Euro

Landshut (dpa/ddp). Die Städte drohen der Bundesregierung wegen des Gesetzes zur Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld mit einer Verfassungsklage. Wenn das Reformpaket Hartz IV Anfang 2005 wie geplant in Kraft tritt, würden die Kommunen nach Angaben des Deutschen Städtetags mit fünf Milliarden Euro zusätzlich belastet. Dies habe eine Modellrechnung in den großen Bundesländern ergeben, sagte Städtetagspräsidentin Petra Roth (CDU) am Dienstag in Landshut nach einer Präsidiumssitzung des Verbandes.

Bund und Länder müssten dringend handeln, „um die versprochene Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro sicherzustellen“, sagte die Oberbürgermeisterin von Frankfurt am Main weiter. Die Übertragung der vollen Unterkunftskosten für die Bezieher des künftigen Arbeitslosengeldes II, der Sozialhilfe und der Grundsicherung auf die Kommunen müsse zwingend korrigiert werden. Roth forderte ein Finanzierungssystem, das den zugesagten Entlastungseffekt für die Kommunen auf Dauer sichere. So müssten die Kostensteigerungen aufgefangen werden, wenn die Kommunen für eine steigende Zahl von Hilfeempfängern aufkommen müssten. Berechnungen des Städtetages ergäben, dass die Kommunen durch Hartz IV „massiv belastet“ würden und bundesweit mit Mehrkosten von fast fünf Milliarden Euro zu rechnen hätten.

Das Präsidium des Deutschen Städtetages befasste sich zudem mit den Plänen der Bundesregierung, den Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren gesetzlich zu regeln. Die Städte kritisierten, dass die Finanzierung hierzu „noch vollkommen ungeklärt“ sei.

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