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Politik: Städtetag teilt Bedenken im Bundesrat

Berlin - Die Verfassungsbedenken gegen das Verbraucherinformationsgesetz sind nicht ausgeräumt. Zudem geht mehreren Ländern das Gesetz nicht weit genug, darunter Baden-Württemberg.

Berlin - Die Verfassungsbedenken gegen das Verbraucherinformationsgesetz sind nicht ausgeräumt. Zudem geht mehreren Ländern das Gesetz nicht weit genug, darunter Baden-Württemberg. Berlin wird dem Gesetz an diesem Freitag im Bundesrat nicht zustimmen. Andere Länder machten ihr Ja davon abhängig, ob die verfassungsrechtlichen Fragen noch geklärt werden können und schlossen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht aus. „Wir wollen das erste große Gesetz nach der Föderalismusreform so formulieren, dass es auch zur Verfassung passt“, sagte der nordrhein-westfälische Bundesratsminister Michael Breuer (CDU). Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hatte sich in seinem Kabinett Ermessensspielraum geben lassen.

Auch der Deutsche Städtetag hat Bedenken. Das Gesetz sehe vor, „dass aufgrund eines Bundesgesetzes neue Aufgaben auf die Kommunen übertragen werden. Dieser sogenannte Bundesdurchgriff ist nach der am 1. September in Kraft getretenen Föderalismusreform jedoch nicht mehr zulässig“, sagte ein Sprecher des Städtetags dem Tagesspiegel. Das Gesetz müsse so korrigiert werden, dass es den Vorgaben der Föderalismusreform genüge. „Konkret müsste es den Landesgesetzen überlassen bleiben, eine etwaige Aufgabenzuweisung an die Kommunen vorzusehen.“ Dann wäre auf Grund der Landesverfassungen gewährleistet, dass mögliche Mehrbelastungen der Kommunen kompensiert werden. Eine solche Ausgleichsregelung kennt das Grundgesetz nicht.

Das Gesetz war Thema der Runde der Unions-Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstagabend. Dort ging es auch um die Kompensation der Kommunen bei den Hartz- IV-Unterkunftskosten. Eine Ländermehrheit hatte erwogen, die Gefahr einer erfolgreichen Verfassungsklage gegen das Verbrauchergesetz im Vermittlungsausschuss abzuwenden. Dort hätten die strittigen Passagen „repariert“ werden können. Doch einige der Länder, darunter Bayern, schrecken nun davor zurück. Der Staatssekretär im Bundesverbraucherschutzministerium, Gerd Müller (CSU), hält das Gesetz für unproblematisch. „Es ist in keinem Punkt verfassungswidrig.“

Verbraucherverbände, Grüne und Linkspartei verlangten Änderungen. Der FDP-Politiker Hans-Michael Goldmann sagte, das Gesetz müsse nachgebessert werden. Es gebe nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken, auch der Anwendungsbereich sei zu eng.

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