zum Hauptinhalt

Politik: Stasi-Akten: Bohley: Opfer müssen über Veröffentlichung selbst entscheiden

Im Streit über die Herausgabe von Stasi-Akten Prominenter hat sich die ehemalige Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley für eine Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes ausgesprochen. "Wenn man nicht Täter ist, dann hat das Recht über die eigene Akte Vorrang.

Im Streit über die Herausgabe von Stasi-Akten Prominenter hat sich die ehemalige Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley für eine Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes ausgesprochen. "Wenn man nicht Täter ist, dann hat das Recht über die eigene Akte Vorrang. Opfer müssen über die Veröffentlichung ihrer Akte selbst entscheiden können", sagte Bohley der "Welt am Sonntag". Das Problem könne bewältigt werden, wenn man "Opfer, Systemträger und Täter" genau definiere. "Der Bundestag muss über das Stasi-Unterlagengesetz noch einmal nachdenken."

Zur Begründung sagte sie, auch bespitzelte Systemträger seien aktiv für ein Unrechtssystem tätig gewesen. Es sei aus der Geschichte bekannt, "dass sich die Kommunisten gegenseitig überwacht haben". Trotzdem seien auch sie für das Unrecht mitverantwortlich. Die Akten von Tätern und Systemträgern müssten deshalb öffentlich zugänglich sein, sagte Bohley.

Die Chefin der Stasi-Unterlagen-Behörde, Marianne Birthler, will sich nicht der Forderung von Innenminister Otto Schily (SPD) beugen, Akten über Prominente nur mit Zustimmung der Betroffenen an Wissenschaftler und Journalisten zu geben. Schily stützt sich dabei auf das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu den Akten von Altkanzler Helmut Kohl (CDU), das die Herausgabe untersagt. Das Gericht hatte damit argumentiert, dem Opferschutz müsse ein höherer Stellenwert eingeräumt werden als dem öffentlichen Interesse an Information. Über das Urteil wird in nächster Instanz das Bundesverwaltungsgericht im Wege einer Sprungrevision entscheiden müssen.

Birthler hatte erklärt, sie wolle entgegen der Drohung Schilys mit einer rechtlichen Weisung des Kabinetts an der Herausgabe von Opfer-Akten festhalten, soweit sie keine privaten Informationen enthielten. Sie hatte zudem den Bundestag aufgefordert, das Stasi-Unterlagengesetz im Sinne der bisherigen Praxis "klarzustellen". Sollte sich das Urteil in der nächsten Instanz bestätigen, sei die Aufklärungsarbeit der Behörde entscheidend beeinträchtigt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false