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Gregor Gysi.

© dpa

Stasi-Vorwürfe: Justizeklat um Anklage gegen Gregor Gysi

In der Hamburger Justiz gibt es offenbar einen Streit über das Vorgehen im Fall Gregor Gysi. Der Generalstaatsanwalt soll die Weisung erteilt haben, Gysi anzuklagen - wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Doch der zuständige Staatsanwalt weigert sich.

Im Zuge der Ermittlungen gegen Linksfraktionschef Gregor Gysi wegen möglicherweise falscher Angaben zu seinen Beziehungen zur Staatssicherheit in der DDR ist es Medienberichten zufolge zu einem Justizeklat gekommen. Der Hamburger Generalstaatsanwalt habe Weisung erteilt, Gysi wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Versicherung anzuklagen, berichteten NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung" am Mittwoch. Der zuständige Staatsanwalt habe sich aber geweigert, Anklage zu erheben.

Der mit dem Fall betraute Staatsanwalt sehe offenbar keinen "hinreichenden Tatverdacht" und beurteile den Fall somit anders als der Hamburger Generalstaatsanwalt Lutz von Selle, heißt es in den Berichten. Deshalb sei innerhalb der Justiz ein "offener Konflikt" ausgebrochen. Da sich der zuständige Staatsanwalt nicht anweisen lassen wolle, Gysi vor Gericht zu bringen, habe er Beschwerde beim Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) eingelegt. Steffen müsse nun entscheiden, ob er die Anweisung für rechtswidrig hält, berichteten die drei Medien weiter. Eine Sprecherin der Justizbehörde bestätigte demnach den Eingang einer Beschwerde aus der Staatsanwaltschaft, wollte sich zu Details aber nicht äußern.

Hintergrund des Vorgangs ist ein Ermittlungsverfahren gegen Gysi wegen des Verdachts, im Jahr 2011 eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben. "Ich habe zu keinem Zeitpunkt über Mandanten oder sonst jemanden wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet", heißt es darin. Damit wehrte sich der Linke-Politiker gegen die Ausstrahlung einer NDR-Dokumentation. Thema der Sendung waren seine mutmaßlichen Kontakte zum Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR. (AFP)

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