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Stasiunterlagen: 30 Jahre für die Aufarbeitung

Die Stasiunterlagenbehörde wird mindestens bis 2019 bestehen. Stasi-Überprüfung soll wieder erweitert werden.

Von Matthias Schlegel

Die seit Jahren schwelenden Spekulationen darüber, wie lange es die Stasiunterlagenbehörde noch geben soll, scheinen beendet zu sein. Nach Auskunft der Bundestagsabgeordneten Wolfgang Börnsen (CDU) und Reiner Deutschmann (FDP) haben sich die dafür zuständigen Arbeitsgruppen der Unions- und der FDP-Fraktion darauf geeinigt, dass das Stasiunterlagengesetz mindestens bis zum Jahr 2019 gelten und demzufolge auch die Behörde bis dahin existieren soll. Dies sei mit beiden Fraktionsvorständen abgestimmt, sagte Börnsen dem Tagesspiegel.

Union und FDP hätten sich außerdem über eine weitere Novellierung des Stasiunterlagengesetzes verständigt, sagte Deutschmann dieser Zeitung. So soll die Möglichkeit der Stasi-Überprüfung wieder erweitert werden. Gab es bis 2006 die so genannten Regelüberprüfungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bund, Ländern und Gemeinden, werden seit 2007 nur noch hochrangige Funktionsträger auf frühere Stasi-Mitarbeit überprüft. Wenn diese bis 2011 befristete Regelung ausläuft, soll die Schwelle wieder nach unten gesetzt werden. So sollen nach Deutschmanns Angaben wieder Stasi-Checks bis zur mittleren Leitungsebene möglich sein. Die Stasi-Enthüllungen der jüngsten Zeit hätten die Notwendigkeit deutlich gemacht. Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag war vereinbart worden, dass sich eine Expertenkommission im Laufe dieser Legislaturperiode mit der Überführung der Stasiakten in die Obhut des Bundesarchivs befassen soll. Sie würde dann nicht mehr über den Zeitpunkt befinden – der wäre ihr mit dem Zieljahr 2019 politisch vorgegeben.

2019 sei in mehrfacher Hinsicht für den Übergang geeignet, sagte Börnsen. So seien dann 30 Jahre seit der friedlichen Revolution verstrichen und es sei damit auch die 30-jährige Sperrfrist für Akteneinsicht nach dem allgemeinen Archivrecht abgelaufen. Außerdem laufe in jenem Jahr der Solidarpakt aus. „Wir haben in erster Linie Rücksicht auf die Opfer zu nehmen, und die Behörde muss Planungssicherheit bekommen“, begründete der CDU-Politiker die Langfristigkeit der Perspektive.

Für einen wesentlich früheren Abwicklungstermin hatte sich neben anderen stets der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Arnold Vaatz ausgesprochen. Er hatte dabei vor allem auf die hohen Kosten, die die Behörde verursache, und auf Mängel bei der Aktenaufarbeitung wie auch auf Führungsschwächen der derzeitigen Behördenchefin Marianne Birthler hingewiesen. Wissenschaftler hatten sich immer wieder beklagt, dass bei der Behörde angestellten Forschern privilegierter Aktenzugang gewährt wird. Die Amtszeit Birthlers endet 2011. Weil das Stasiunterlagengesetz nur zwei aufeinander folgende Amtszeiten erlaubt, muss bis dahin ein Nachfolger gefunden werden, der vom Bundestag zu wählen ist. Börnsen sprach sich dafür aus, dass dies erneut ein früherer DDR-Bürgerrechtler sein solle – deren Biografien verkörperten das Anliegen der Stasiunterlagenbehörde am authentischsten.

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