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Roland Jahn

© dpa

Stasiunterlagenbehörde: Jahn will keine Zwangsversetzung von früheren Stasimitarbeitern

Die Stasiunterlagenbehörde wird keinen ihrer früheren Stasimitarbeiter gegen dessen Willen auf eine andere Stelle in der Bundesverwaltung versetzen. Dies bestätigte die Behörde am Freitag dem Tagesspiegel.

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„Zwang steht nicht zur Debatte“, sagte Sprecherin Dagmar Hovestädt. „Wir wollen eine einvernehmliche Lösung des Problems.“ Allen 44 Betroffenen lägen Angebote für eine gleichwertige Beschäftigung vor. Es handele sich um einen offenen Prozess, sagte Hovestädt. „Es gibt keine zeitliche Grenze, aber wir hoffen auf eine Lösung im Laufe des Jahres.“ Behördenleiter Roland Jahn hatte die Beschäftigung von Ex-Stasimitarbeitern in seinem Amt einen „Schlag ins Gesicht der Opfer“ genannt. Um deren Versetzung zu ermöglichen, ließ er das Stasiunterlagengesetz ändern. Stellenangebote sind offenbar ausreichend vorhanden, und einer von ursprünglich 47 Betroffenen ist bei Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) untergekommen – sicher auch nicht aus Zufall, Neumann führt die Dienstaufsicht über Jahns Behörde. Zwei weitere sind mittlerweile in Rente. Ob der Freiwillige nun zum Vorbild für die verbliebenen 44 avanciert, ist ungewiss, die Behörde gibt über den Stand der Gespräche keine Auskunft: Personalangelegenheiten, heißt es. Einer zumindest, Horst R., erweist sich als renitent. Er wollte vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg durchsetzen, dass er die ausgeschriebene Stelle des Leiters des Haussicherungsdienstes bekommt, nicht ein externer Bewerber. Doch zum Streit kam es am Donnerstag nicht mehr, die Behörde ließ erklären, sie werde den Job des Sicherheitschefs nicht neu besetzen. R. bleibt vorerst dort, wo er die vergangenen 22 Jahre gearbeitet hat: im Wachdienst der Unterlagenbehörde. „Sollte es eine neue Ausschreibung für den Sicherheitsleiter geben, wird er sich erneut bewerben – und notfalls wieder klagen“, berichtet das „Neue Deutschland“. Die Linken-Kulturpolitikerin Luc Jochimsen sagte, die Novelle des Stasiunterlagengesetzes halte dem Recht nicht stand. Niemanden könne es ernsthaft erstaunen, dass die verbliebenen 44 Mitarbeiter gegen eine Versetzung mit Klage drohen. Als „erstaunlich“ bewertete Jochimsen die Stillhaltetaktik der Behörde. Diese gehe einer Auseinandersetzung aus dem Weg.

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