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Steuer-CDs: Düsseldorf kauft Daten - Stuttgart will nicht allein entscheiden

Baden-Württemberg will die angebotenen Daten von Steuersündern nicht kaufen und die Entscheidung dem Bund überlassen. Nordrhein-Westfalen ist weniger zimperlich - auch die offensichtliche Beschaffung über einen Mittelsmann hält die Düsseldorfer Landesregierung für "unproblematisch".

Die nordrhein-westfälischen Steuerbehörden sind mittlerweile im Besitz der ihnen kürzlich angebotenen CD mit Daten deutscher Steuersünder im Ausland. Das teilte die Staatskanzlei in Düsseldorf am Freitag mit. Die Daten beschaffte ein Mittelsmann, wie der Tagesspiegel aus NRW-Justizkreisen erfuhr. 

Anders als das Land Baden-Württemberg, das die rechtliche Prüfung des Ankaufs einer weiteren CD erst vom Bundeszentralamt für Steuern in Bonn prüfen lassen möchte, hält die nordrhein-westfälische CDU/FDP-Landesregierung die Beschaffung und Auswertung der Daten für "juristisch unproblematisch", erfuhr das Blatt aus Regierungskreisen in Düsseldorf.

Die in dieser Frage tief zerstrittene CDU/FDP-Landesregierung Baden-Württemberg teilte am Freitag in Stuttgart mit, dass das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn die Daten bewerten und bei einem positiven Ergebnis auch den Kauf übernehmen solle. Dies sei mit dem Bundesfinanzministerium klar vereinbart worden.

Der Sprecher des Finanzministeriums in Berlin sagte allerdings, dass der Bund und das Bundeszentralamt selbst nicht als Käufer einspringen würden. Ein Kauf sei einzig Sache der Länder. Der Bund unterstütze die Länder, indem er einen Ankauf rechtlich bewerte. Auch könne er koordinierend tätig werden, wenn sich Bundesländer zum Daten-Kauf entscheiden sollten, sagte der Ministeriumssprecher.

Weiter offen ist, ob die Schweiz die im Zusammenhang mit den Steuerdaten erbetene Rechtshilfe von deutschen Behörden erhält. Das entsprechende Ersuchen der Schweiz zielt auch darauf ab, den Informanten der deutschen Finanzbehörden genannt zu bekommen. Der Streit über den Umgang mit der illegal beschafften Steuer-CD wird auch Thema sein bei einem Treffen von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit seinem Berner Amtskollegen Hans-Rudolf Merz nächste Woche in Berlin.

Der baden-württembergische Staatsminister Helmut Rau (CDU) hatte zuvor mitgeteilt, die vorliegenden Probedaten würden dem Bundeszentralamt für Steuern zur Prüfung und Bewertung übergeben. Sollte das Amt zum Schluss kommen, dass die Daten auf einer CD rechtssicher nutzbar sind, sollten sie auch verwertet werden.

Schäubles Sprecher sagte, das Bundeszentralamt für Steuern verfüge im Zusammenhang mit den zu prüfenden Daten möglicherweise auch über Kenntnisse, dass andere Bundesländer davon betroffen sind. Das Bundeszentralamt werde dann mit diesen Ländern über einen möglichen Ankauf sprechen, aber nicht selbst kaufen. „Wenn gekauft werden soll, wird der Kauf von einem Bundesland vollzogen.“ Es gebe zum Umgang eine allgemeine, informelle Einigung zwischen Bund und Ländern.

Zum Schweizer Rechtshilfeersuchen an mehrere Bundesländer sagte ein Sprecher des FDP-geführten Bundesjustizministeriums, die zuständigen Ressorts prüften noch mögliche Bedenken. Es gebe aber relativ wenig Spielraum, das Ersuchen abzulehnen. „Nach derzeitigem Stand sieht es danach aus, dass möglicherweise wenig dagegen spricht.“ Eine mögliche Strafverfolgung sei dann Sache der Länder. Daten von Steuerbetrügern wurden mehreren Bundesländern angeboten.

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