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Steueraffäre: Wie geht die Selbstanzeige?

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat hat nach dem Auftauchen einer Daten-CD über Steuerflüchtlinge den deutschen Besitzern von Schweizer Geheimkonten geraten, sich selbst bei den Finanzämter zu melden. Wie geht das?

Der drohende Ankauf der CD mit Daten von deutschen Geldanlegern in der Schweiz macht die betroffenen Bankkunden nervös – nicht so sehr diejenigen vielleicht, die eine reine Weste haben. Allerdings all jene, die das nicht von sich sagen können. Wer entweder schwarz verdientes oder aber beim Finanzamt nicht deklariertes Geld in die Schweiz transferiert und dort zinsbringend angelegt hat, der muss sich nun fragen: Wird auch mein Finanzamt von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) darüber informiert werden, dass mein Name auf der CD vermerkt ist?

Allein mit diesem „Angst“-Reflex, sagt der nordrhein-westfälische Steuerrechtler Roland Höft, habe Schäuble bereits die Hälfte des Geschäfts erledigt. Denn vom Ankauf der CD bis zum Stellen der Steuerhinterzieher sei es für die Ämter ein weiter Weg und der Gewinn noch nicht sicher. Aber allein die Angst, erwischt zu werden, treibe viele Betroffene zur Selbstanzeige. Vor allem ältere Menschen, Rentner etwa, hätten oft ein schlechtes Gewissen und wollten „reinen Tisch“ machen.

Steuerexperte Höft vermutet sogar, dass es insbesondere die Rentner sind, die die Finanzbehörden im Auge haben, wenn sie jetzt in aller Öffentlichkeit lang und breit über die Steuersünder-CD spekulieren. Denn: Spätestens ab kommendem Mai wollen die Finanzämter die Rentner, die eigentlich Steuern zahlen müssten, dies jedoch (oft aus Unwissenheit) seit Jahren nicht tun, an- und abmahnen. Weil das allerdings wegen der großen Zahl der Betroffenen ein immenser Aufwand ist, hoffen die Ämter auf so manche Selbstanzeige.

Steuerhinterzieher kommen auf diese Weise allerdings nur straffrei davon, wenn sie sich rechtzeitig selbst anzeigen. „Das Delikt darf noch nicht entdeckt worden sein“, sagte Höft. Genau genommen ist es damit für die Selbstanzeige schon zu spät, wenn die CD vom Staat gekauft wurde. In dem Moment nämlich hat der Fiskus schon Kenntnis vom Delikt.

Wer also jetzt reinen Tisch machen will, muss, so sagt Höft, nicht nur schriftlich erklären, welche Beträge er wann nicht versteuert hat. Er muss auch zeitnah die Schulden beim Finanzamt begleichen können. „Achtung“, warnt Höft: Die Zinsen können über Jahre hinweg stattliche Größenordnungen erreichen. Wer sich selbst anzeigt, sollte das bedenken – oder aber gleich Ratenzahlung mit dem Finanzamt vereinbaren.

Vor der Selbstanzeige muss allerdings noch eine andere Sache bedacht werden. Wer sich dem Finanzamt als Steuerhinterzieher offenbart, muss damit rechnen, auch in Zukunft als schwarzes Schaf angesehen zu werden. Selbstständige und Unternehmer sollten also prüfen, ob ihre Bücher in Ordnung sind. Denn eines wissen Steuerpraktiker: Nach der Selbstanzeige folgt die Betriebsprüfung auf den Fuß. Das Finanzamt wird genau hinsehen, ob neben der selbst angezeigten Hinterziehung nicht auch noch anderweitig Steuern „verkürzt“ wurden. Wer einmal eine Betriebsprüfung hinter sich hat, der weiß, dass allein schon eine falsch verbuchte Rechnung zu Fehlern im Umsatzsteuerbereich führen kann. Und wenn das Amt erst einmal fündig geworden ist, dann wird es auch in Zukunft sehr genau hinsehen.

Hat man all diese Rahmenbedingungen bedacht, sagt Höft, dann sei für Betroffene eine rasche Selbstanzeige sinnvoll. Man entgeht einer Geldbuße oder sogar dem Gefängnis.

Wichtig zu wissen ist auch, dass selbst Steuerhinterziehung verjährt. Allerdings erst nach zehn Jahren. Wer also vor elf Jahren Geld in die Schweiz geschafft hat, kann damit rechnen, dass er für die dabei hinterzogenen Steuern nicht mehr belangt werden kann. Allerdings trifft das nicht für die Zinsen darauf zu, die ja auch versteuert werden müssen.

 Antje Sirleschtov

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