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Geldnot. Das Wuppertaler Theater ist bundesweit zu einem Symbol der Folgen der kommunalen Finanzkrise geworden.

© picture alliance / dpa

Steuereinnahmen: Konzepte für klamme Kommunen

Bund will Gemeinden Zuschläge auf die Einkommensteuer zugestehen – deren Begeisterung ist begrenzt.

Berlin - Gelegentlich gespenstern Themen durch das politische Berlin, von denen man nicht weiß, ob sie irgendwann – nach größerem „Buhuu“ – wieder im Schrank verschwinden oder ob das Gespenst, in Gesetzesform gegossen, leibhaftig wird. Solch ein Thema ist das Zuschlagsrecht bei der Einkommensteuer. Das ist vor einiger Zeit schon bei der Bundesstaatsreform besprochen worden, damals ging es darum, ob die Länder Zuschläge und Abschläge auf die ansonsten bundesweit beschlossene Einkommensteuer erheben dürfen. Das Gespenst ist noch nicht im Schrank verschwunden. Es wird weiter darüber diskutiert. Zurzeit mit Blick auf die Kommunen.

Denn seit dem Frühjahr tagt eine Kommission zur Neugestaltung der Kommunalfinanzen, mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) an der Spitze. Dort haben sich die Beteiligten – Bund und kommunale Spitzenverbände – darauf verständigt, zu überlegen, ob die Kommunen auf ihren Anteil an der Einkommensteuer innerhalb einer vorgegeben Bandbreite Zuschläge erheben dürfen. Das liefe auf eine eigene Steuerkompetenz der Kommunen hinaus, die alle steuerzahlenden Bürger treffen würde. Eine Neuerung im deutschen Finanzwesen. Sie würde dazu führen, dass die Gesamthöhe der Einkommensteuer von Kommune zu Kommune unterschiedlich wäre, in Berlin möglicherweise höher als in München, in Stendal möglicherweise niedriger als in Frankfurt (Oder). Damit würden alle (oder jedenfalls ein Großteil) der Bürger spüren, was für den gewerblichen Mittelstand schon seit Jahrzehnten Normalität ist: eine kommunal unterschiedliche Steuerbelastung.

Denn bei der von den Kommunen bestimmten Gewerbesteuer ist das so: Jede Stadt, jede Gemeinde kann aufgrund ihres Hebesatzrechts bestimmen, wie viel sie auf den bundeseinheitlichen Grundwert draufschlägt. Die einen langen kräftiger hin, andere nutzen die Möglichkeit, durch geringe Hebesätze mehr Gewerbe anzulocken. Die FDP ist seit langem gegen die Gewerbesteuer und würde sie morgen schon abschaffen. Und eben durch ein Hebesatzrecht bei der Einkommensteuer ersetzen. „Potenziell arbeitsplatzgefährdend und krisenfördernd“ sei die Steuerart, meint der FDP-Finanzpolitiker Volker Wissing.

In der Tat gilt die Gewerbesteuer als eher unflexibel, relativ konjunkturabhängig und damit unstet. Doch die Kommunen halten eisern an ihr fest. Was man hat, das hat man. Aus ihrer Sicht gibt es keine tragfähige Alternative. Und da Schäuble zugestanden hat, dass eine Veränderung im System der Kommunalfinanzen nicht gegen den Willen der Städte, Gemeinden und Landkreise geschehen wird, muss man davon ausgehen, das die Gewerbesteuer bleibt und allenfalls modifiziert wird. Die FDP hat hier die sogenannten etragsabhängigen Elemente im Blick, die dazu führen können, dass ein Betrieb trotz Verlust Steuern zahlen muss.

Unterstützung bekommt Schäuble von seinem Parteifreund und Landsmann Willi Stächele (CDU). „Eine Ausweitung der Hebesatzautonomie der Kommunen sollte auf jeden Fall untersucht werden“, sagt der baden-württembergische FInanzminister. So könne der „ Zusammenhang von Ausgaben und kommunalen Aufgaben beispielsweise bei einem zentralen kommunalen Projekt noch deutlicher sichtbar gemacht und das Band zwischen Kommune und Bürger gestärkt werden“. Vor allem bedeutet das Zuschlagsrecht mehr Verantwortung der Kommunalparlamente. Im Zweifelsfall eine unangenehme Verantwortung, nach der sich nicht alle Kommunalpolitiker sehnen. „Kritische Gesichtspunkte“ macht denn auch Städtetagspräsidentin Petra Roth (CDU) beim Zuschlagsrecht aus, auch wenn Schäuble es sich zusätzlich zur Gewerbesteuer vorstellen kann.

Freilich hat Schäuble einen Anreiz mitgeliefert. Der Bund ist nämlich bereit, die Kommunen noch weiter von Soziallasten zu befreien, nach den Langzeitarbeitslosen jetzt auch bei der stetig wachsenden Grundsicherung im Alter. Das gefällt den Kommunalverbänden durchaus, sie fordern das seit langem. Und einigen Landespolitikern gefällt es auch, weil es möglicherweise indirekt auch ihre Etats entlastet. „Es ist gut und richtig, wenn der Bund den Kommunen bei den Soziallasten mehr hilft“, sagte der Finanzminister von Sachsen-Anhalt, Jens Bullerjahn (SPD), dem Tagesspiegel. Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum denkt wie ein echter Kommunalpolitiker: Er will das eine, das andere nicht. Entlastungen der Kommunen bei den Soziallasten: ein „wichtiger Schritt“. Das Zuschlagsrecht: eine „Erhöhung der Einkommensteuer“ auf Kosten der Arbeitnehmer. Zudem schlecht für finanzschwache Kommunen, also auch die Bundeshauptstadt. Stattdessen schlägt Nußbaum einen höheren Kommunalanteil bei der Umsatzsteuer vor. Auch so ein Gespenst, das schon länger umgeht.

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