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Pendlerpauschale

© dpa

Steuerentlastung: Ein Bäcker macht 15 Millionen Pendlern Hoffnung

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes ist die gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig. Jetzt muss allerdings noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Sollte die Neuregelung der Pendlerpauschale auch dort gekippt werden, drohen dem Bund Steuerausfälle in Milliardenhöhe.

Die tägliche Fahrt zur Arbeit hat Bäckermeister Heino Hambrecht noch nie besonders viel Spaß gemacht. Jeden Tag fährt er von seinem Wohnort im baden-württembergischen Ravenstein 70 Kilometer weit zur Arbeit und abends wieder zurück. Damit geht es ihm wie Millionen anderen Arbeitnehmern auch, die jeden Tag weit fahren und sich darüber ärgern, dass sie die Kosten dafür seit einem Jahr nur noch zum Teil von der Steuer absetzen können. Doch irgendwann reichte es ihm: Er klagte vor dem Bundesfinanzhof gegen die Kürzung der Pendlerpauschale und brachte damit eine Lawine ins Rollen.

Heute kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Kürzung gegen die Verfassung verstößt. Sie hatten sich auch mit der Klage eines Ingenieurs aus Mecklenburg-Vorpommern befasst, der täglich 75 Kilometer zur Arbeit fahren muss. "Jetzt ist klar, dass die Fahrt zur Arbeit kein Privatvergnügen ist", freute sich Hambrecht.

Steilvorlage fürs Bundesverfassungsgericht

Das letzte Wort über die Zukunft der Pendlerpauschale ist damit zwar noch nicht gesprochen, da die abschließende Entscheidung erst das Bundesverfassungsgericht treffen muss. Trotzdem ist die Entscheidung aus München nach Ansicht von Prozessbeteiligten eine Steilvorlage für das Bundesverfassungsgericht. "Jetzt blicken 15 Millionen Pendler optimistisch nach Karlsruhe", sagte der Sprecher des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL), Ingo Bettels. Während die Pendler früher die Kosten für jeden Kilometer Fahrtweg zum Arbeitsplatz bei der Steuer absetzen konnten, ist dies durch die Neuregelung erst ab dem 21. Kilometer möglich.

Arbeitnehmer, die jeden Tag mit Bus, Bahn, Auto oder Fahrrad zur Arbeit fahren, sollten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Sicht der Lohnsteuerhilfeverbände aber nicht abwarten, sondern jetzt schon handeln. Der einfachste Weg ist es, für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Zwar wird dieser im ersten Schritt im Steuerbescheid nicht anerkannt. Wer Einspruch dagegen einlegt, erhalte das Geld aber in einem "vereinfachten Verfahren" zurück, sagte der Vertreter des Finanzministeriums, Jörg Kraeusel. Bei Ehepaaren können die Einsparungen bis zu 1200 Euro pro Jahr ausmachen.

Bund drohen Steuerausfälle in Milliardenhöhe

Sollte die Neuregelung der Pendlerpauschale vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben, droht allerdings eine Rückzahlung an den Fiskus. "Das bleibt ein Risiko für den Steuerpflichtigen", sagte er. Die Lohnsteuerverbände halten die Wahrscheinlichkeit nach den klaren Worten des Bundesfinanzhofs aber für gering.

Sollte das Bundesverfassungsgericht die Regelung tatsächlich kippen, drohen dem Bund Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Aber das ist Bäckermeister Hambrecht egal. Aufs Jahr gesehen gehen ihm und seiner Frau wegen der Kürzung der Entfernungspauschale zusammen 900 Euro verloren. Seine Ehefrau ist zwar derzeit in Elternzeit, will aber von Mai an wieder arbeiten gehen und muss dann ebenfalls 37 Kilometer Fahrtstrecke in Kauf nehmen - in die entgegengesetzte Richtung. Ein Umzug kommt daher für die beiden nicht infrage.

Daniela Wiegmann[dpa]

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