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Steuerhinterziehung: BGH will schärfere Strafen für Steuersünder

Der Bundesgerichtshof verschärft die Strafen wegen Steuerhinterziehung: Ab 100.000 Euro soll die Täter nicht unter einer Gefängnisstrafe aus dem Verfahren herauskommen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Strafen für Steuerhinterziehung deutlich verschärft. Bei hinterzogenen Millionenbeträgen müssen die Steuersünder künftig in aller Regel hinter Gitter. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung sei nur noch in Ausnahmefällen möglich, entschied das Karlsruher Gericht am Dienstag in einem Grundsatzurteil. Bereits bei Beträgen von mehr als 100.000 Euro müssen laut BGH in der Regel Freiheitsstrafen verhängt werden, die aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Mit seinem Urteil stellte der erste BGH-Strafsenat für Steuerhinterziehung erstmals Leitlinien auf, die sich an der Höhe der hinterzogenen Beträge orientieren. Bis 50.000 Euro sind danach im Normalfall Geldstrafen angezeigt, bis 100.000 Euro kommt es auf den Einzelfall an. "Bei sechsstelligen Hinterziehungsbeträgen ist eine Freiheitsstrafe unerlässlich", sagte der Senatsvorsitzende Armin Nack bei der Urteilsverkündung.

Bei Millionenbeträgen ist laut BGH zudem eine öffentliche Hauptverhandlung zwingend. Eine Beendigung des Verfahrens per Strafbefehl sei "aus Rechtsgründen" nicht möglich. "Gerade bei großen Steuerstrafverfahren hat die Öffentlichkeit ein großes Interesse zu kontrollieren, ob die Justiz ihren Aufgabe nachkommt", sagte Nack. (mpr/dpa)

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