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Steuerhinterziehung: Hoeneß-Effekt bei Selbstanzeigen

Der Fall des Uli Hoeneß zeigt Wirkung: Immer mehr Steuerhinterzieher outen sich. Und die Finanzminister der Länder verschärfen die Regeln für Selbstanzeigen. Die Sache wird teurer.

Uli Hoeneß hat geschafft, was er eigentlich verabscheut: Der Staat wird härter hinlangen. Und zwar bei der Steuerhinterziehung. Ohne den über Monate schwelenden Fall des Bayern-Managers, der demnächst seine dreieinhalbjährige Haftstrafe antreten muss, hätte es die Bewegung hin zu einer Strafverschärfung in der Finanzministerkonferenz wohl nicht gegeben. Am Donnerstag einigten sich die Länderminister darauf, die Regeln für eine strafbefreiende Selbstanzeige enger zu ziehen. Allerdings gab es keinen endgültigen Beschluss – der Teufel stecke im Detail, sagte der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) nach dem Treffen in Berlin. Im Mai sollen alle offenen Fragen geklärt sein.

Zehn statt fünf Prozent Zuschlag

Der Aufschlag auf Nachzahlungen soll nach Angaben des nordrhein-westfälischen Finanzministers Norbert Walter-Borjans (SPD) verdoppelt werden. Bisher wird zu den Verzugszinsen von sechs Prozent im Jahr noch ein Strafzuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogene Summe erhoben. Künftig soll dieser bei mindestens zehn Prozent liegen – wie der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) sagte, ist aber auch ein noch höherer Zuschlag denkbar. Walter-Borjans kündigte zudem an, dass bei Selbstanzeigen künftig die Dokumente der letzten zehn Jahre offengelegt werden müssen – bisher liegt die Frist bei fünf Jahren. Unklar ist, ob der Aufschlag ab 2015 auch bei Nachzahlungen von weniger als 50 000 Euro (der bisherigen Grenze) fällig wird. Hier gibt es noch Differenzen. Im Gespräch ist zudem, dass die Strafbefreiung ab einem hinterzogenen Betrag von einer Million Euro grundsätzlich nicht mehr gewährt wird.

Geld für den Fiskus

Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) verteidigte die Entscheidung der FMK, an der strafbefreienden Selbstanzeige für Steuerhinterzieher prinzipiell festzuhalten. Er nannte dafür vor allem finanzielle Gründe. „Aus den Selbstanzeigen haben wir seit 2010 in Hessen weit über 600 Millionen Euro zusätzlich generiert. Durch das Auffinden von Namen auf den Steuer-CDs, also mit den Mitteln der Steuerfahndung, waren es weit unter 50 Millionen.“ Die abschreckende Wirkung der CD-Ankäufe – genauer: der Berichte darüber – hat sich im Fall Hoeneß wieder bestätigt. Bundesweit vermelden die Finanzbehörden für das erste Quartal eine deutlich höhere Zahl an Selbstanzeigen als im Vorjahreszeitraum. Allein in Nordrhein-Westfalen sind im Januar und Februar etwa 1700 Selbstanzeigen bei den Behörden eingegangen. Das sei eine Vervierfachung gegenüber dem Jahresanfang 2013, sagte Walter-Borjans dem Bayerischen Rundfunk.

Bei den Selbstanzeigen sei es erkennbar zu einem „Hoeneß-Effekt“ gekommen. In Baden-Württemberg gingen im laufenden Jahr bis Anfang dieser Woche 2435 Selbstanzeigen ein – mit nacherklärten Erträgen von 120,7 Millionen Euro. Die könnten Mehreinnahmen von schätzungsweise 38 Millionen Euro bringen, hieß es. Im vergangenen Jahr wurden rund 6200 Selbstanzeigen registriert – dreimal mehr als im Jahr davor.

Kein Zocken mehr

Unions-Fraktionsvize Ralph Brinkhaus begrüßte die Linie der Länder. „Ein Zocken nach dem Motto, erst wird hinterzogen, und wenn es eng wird, greift man zur Selbstanzeige, darf es nicht geben“, sagte er. Allerdings warnte Brinkhaus davor, zu weit zu gehen. Nicht jedes Fehlverhalten dürfe kriminalisiert werden. „Gerade für Massenverfahren wie Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen muss es eine praktikable Lösung geben.“ (mit dpa)

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