zum Hauptinhalt

Politik: Steuerklasse V soll attraktiver werden

Berlin - Die Bundesregierung will Arbeitnehmern mit der Steuerklasse V in Zukunft die Möglichkeit geben, sich von einem Teil ihrer hohen monatlichen Abzüge zu befreien. Einen entsprechenden gesetzlichen Vorschlag plant das Bundesfinanzministerium und will damit einen Teil der Koalitionsvereinbarung von Union und SPD umsetzen.

Berlin - Die Bundesregierung will Arbeitnehmern mit der Steuerklasse V in Zukunft die Möglichkeit geben, sich von einem Teil ihrer hohen monatlichen Abzüge zu befreien. Einen entsprechenden gesetzlichen Vorschlag plant das Bundesfinanzministerium und will damit einen Teil der Koalitionsvereinbarung von Union und SPD umsetzen. Vorgesehen ist, den Betroffenen die Option einzuräumen, anders als bisher auf der Lohnsteuerkarte Freibeträge einzutragen und somit die monatlichen Steuerabzüge zu verringern. Maßgeblich für die Höhe der Freibeträge soll das Verhältnis der Einkommen der Ehepartner im vergangenen Jahr sein. Die Freibeträge des anderen Ehepartners, der die Steuerklasse III hat, sollen in dem Maße gekürzt werden.

Betroffen von dem neuen Anteilsverfahren sind Ehepartner, bei denen einer – zumeist die Ehefrauen – deutlich weniger Einkommen bezieht. Sie wählen in der Regel die Steuerklassen III und V, wobei die monatlichen Abzüge beim geringer Verdienenden oft so hoch liegen, dass die Betroffenen keinen Anreiz zur Arbeitsaufnahme sehen und sich allenfalls für 400-Euro-Jobs entscheiden. Arbeitsmarktexperten und Familienpolitiker sehen denn auch die Steuerklasse V seit langem als Hinderungsgrund für die Berufstätigkeit von Müttern und fordern die Abschaffung der Steuerklasse. Skepsis ob der neuen Optionsregelung gibt es vor allem in der Unionsfraktion, weil sie mit höherer Bürokratie verbunden ist und kurzfristig sogar zu einer Steuererhöhung für Familien führt. asi

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false