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Viele Verbraucher werden 2020 mehr Geld im Portemonnaie haben.

© Moritz Frankenberg/dpa

Steuern, Rente, Wohnen und Verkehr: Was sich 2020 alles ändert

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher werden 2020 mehr Geld zur Verfügung haben. Das prognostizieren zumindest Konjunkturexperten. Ein Überblick.

„Natürlich kümmere ich mich um die Zukunft“, sagte einst der Schriftsteller Mark Twain. „Ich habe vor, den Rest meines Lebens darin zu verbringen.“

Für viele Bundesbürger dürfte es in diesen Tagen ganz angenehm sein, sich mit der Zukunft zu beschäftigen, zumindest mit der nahen. Das neue Jahr bringt nämlich allerlei Verheißungen mit sich. Die Renten steigen, der Mindestlohn wird erhöht, die Steuern sinken, Bahnfahren wird billiger. „Die meisten Verbraucher werden mehr Geld im Portemonnaie haben“, prognostiziert der Konjunkturexperte Torsten Schmidt vom RWI-Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung in Essen.

Das ändert sich 2020 beim Thema Steuern

  • Grundfreibetrag: Davon profitieren alle - die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze steigen 2019 um 1,95 Prozent. Damit soll die Inflation ausgeglichen werden. Der steuerliche Grundfreibetrag wird um 240 Euro angehoben. Bei Ledigen bleibt ab Januar Einkommen bis zu 9408 Euro, bei Verheirateten bis zu 18816 Euro steuerfrei.
  • Kinderfreibetrag: Eltern können sich zusätzlich über die Erhöhung des Kinderfreibetrags freuen. Er steigt um 192 Euro auf 5172 Euro, für Eltern ist dieser Betrag ihres Einkommens pro Kind und Jahr steuerfrei. Das Finanzamt rechnet aus, ob Eltern finanziell besser mit dem Kindergeld – das 2020 nicht erhöht wird – oder mit dem Kinderfreibetrag fahren. Vor allem bei höheren Einkommen ist die steuerliche Entlastung meist günstiger.
  • Reichensteuer: Auch Gutverdiener sparen 2020 Steuern. Die Reichensteuer – ein Steuerzuschlag von drei Prozent - fällt im neuen Jahr bei Ledigen nämlich erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 270.501 Euro an (bisher: 265327 Euro), bei Verheirateten sind es künftig 541.000 Euro.
  • Mehrwertsteuer: Um kleinere Beträge, aber dafür um die Beseitigung eines langjährigen Ärgernisses für Frauen geht es bei der Änderung der Mehrwertsteuer. Auf Tampons, Binden und andere Artikel zur Monatshygiene werden künftig nicht mehr 19, sondern nur noch sieben Prozent Mehrwertsteuer erhoben. Ob die Artikel dadurch tatsächlich billiger werden, bleibt abzuwarten: Die Preise macht letztlich der Handel. Die ermäßigte Mehrwertsteuer gilt künftig übrigens auch für E-Books, E-Papers und elektronische Zeitschriften.
  • Was noch? Arbeitnehmer können ab 2020 eine höhere Verpflegungspauschale bei Dienstreisen und eine gestiegene Umzugspauschale in Anspruch nehmen.
  • Verbesserungen gibt es auch für Mieter von Werkswohnungen. Wer für das Alter vorsorgt, kann im neuen Jahr höhere Aufwendungen absetzen (Ledige: bis zu 22.541 Euro, Verheiratete das Doppelte).
Patientinnen und Patienten sollen schneller einen Arzttermin bekommen können
Patientinnen und Patienten sollen schneller einen Arzttermin bekommen können

© picture alliance / Benjamin Ulme

Das ändert sich 2020 beim Thema Gesundheit

  • Beitragsbemessungsgrenze: Die Einkommensgrenze, bis zu der man Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen muss, steigt von 4537,50 Euro im Monat auf 4687,50 Euro. Erst das Einkommen, das über dieser Grenze liegt, bleibt beitragsfrei. Von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung kann wechseln, wer 2020 mindestens 62.550 Euro (bisher: 60.750) verdient.
  • Zusatzbeitrag: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben, steigt zum 1. Januar leicht von 0,9 auf 1,1 Prozent. Arbeitgeber und -nehmer teilen sich diesen Zusatzbeitrag seit diesem Jahr allerdings wieder zur Hälfte. Der statistische Wert sagt jedoch nicht darüber aus, ob Ihre Kasse den Beitrag erhöht. Die Techniker Krankenkasse etwa lässt den Zusatzbeitrag bei 0,7 Prozent stabil.
  • Arzttermine: Viele Patienten leiden darunter, dass sie lange auf einen Termin beim Arzt warten. Das soll sich ändern. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen künftig nicht nur – wie bisher – innerhalb von vier Wochen Termine bei Fach-, sondern jetzt auch bei Haus- und Kinderärzten vermitteln. Allerdings gibt es keinen Anspruch darauf, einen Termin bei einem bestimmten Arzt zu bekommen. Die Servicemitarbeiter sind ab Januar bundesweit 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche unter der Notdienstnummer 116117 erreichbar. Bei Akutfällen sollen sie zudem dafür sorgen, dass Patienten schnell in Arztpraxen, Notfallambulanzen oder Kliniken unterkommen.
  • Fettabsaugen: Die Krankenkassen übernehmen im neuen Jahr zusätzliche Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen bezahlen sie das Absaugen von Fettpolstern.
  • Zahnersatz: Ab Oktober steigen zudem die Zuschüsse für Brücken, Kronen und Prothesen von 50 auf 60 Prozent, mit regelmäßig geführtem Bonusheft sogar auf bis zu 75 Prozent.
  • Masern: Wichtige Änderung für Eltern, Erzieher und Lehrer: Ab März besteht in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern. Nicht geimpfte Kinder (man muss beide Impfungen nachweisen) dürfen nicht in Kitas aufgenommen werden, ungeimpftes Personal darf nicht in Kitas, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten. Eltern, deren Kinder bereits vor dem 1. März eine Schule oder Kita besuchen, müssen die Impfung bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen. Tun sie das nicht, droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro.
  • Was noch? Chronisch kranke Menschen können ab 2020 vom Arzt eine Wiederholungsverordnung bekommen. Damit können sich Patienten bis zu drei mal das gleiche Medikament aus der Apotheke holen, ohne dafür vorher noch einmal zum Arzt zu müssen.
  • Ab dem zweiten Quartal des neuen Jahres sollen Ärzte zudem Rezepte für Gesundheits-Apps ausstellen können.
  • Die Freibeträge für Zuzahlungen zu Rezepten und therapeutischen Behandlungen steigen.
  • Frauen zwischen 20 und 65 Jahren werden ab 2020 alle fünf Jahre zu einer Früherkennungsuntersuchung gegen Gebärmutterhalskrebs eingeladen.
  • Ab dem 20. Mai dürfen keine Mentholzigaretten mehr verkauft werden, die Übergangsfrist läuft aus.
  • Kassenzettel, die übrigens ab 2020 bei jedem Einkauf Pflicht werden, dürfen künftig kein giftiges Bisphenol A mehr enthalten.
  • Ab dem 1. November 2020 herrschen für 33 krebserregende Substanzen in Textilien strengere Grenzwerte, darunter für Cadmium, Chrom, Arsen und Blei.
  • Im Laufe des Jahres dürfte der Nutri-Score in die Läden kommen, der auf Lebensmittelverpackungen mit einer Skala vom grünen A (gut) bis rotem E (schlecht) anzeigt, wie gesund oder ungesund ein Lebensmittel ist.
Die Renten steigen im Juli 2020 voraussichtlich um mehr als drei Prozent in Ost und West
Die Renten steigen im Juli 2020 voraussichtlich um mehr als drei Prozent in Ost und West

© Christoph Schmidt/dpa

Das ändert sich 2020 beim Thema Rente

  • Beitragsbemessungsgrenze: Die Einkommensgrenze, bis zu der man Beiträge zur Rentenversicherung zahlen muss, steigt im Westen von 6700 auf 6900 Euro im Monat, im Osten von 6150 Euro auf 6450 Euro. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze werden keine Rentenbeiträge fällig.
  • Rentenbeitrag: Der Beitrag, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen, bleibt 2020 stabil bei 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens.
  • Rentenerhöhung. Zum 1. Juli steigen die Renten für die rund 21 Millionen Rentner spürbar – nach jetzigen Prognosen um 3,15 Prozent im Westen und um 3,92 Prozent in Ostdeutschland. Bei einer monatlichen Rente von 1400 Euro bedeutet das einen Anstieg um 44 Euro im Westen beziehungsweise fast 55 Euro im Osten. Damit bewegt sich das Rentenplus auf dem Niveau der letzten beiden Jahre. Der genaue Prozentsatz steht aber erst im Frühjahr fest, er richtet sich vor allem nach der Entwicklung der Löhne.
  • Rentenalter: Die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1955 geboren sind, können mit 65 Jahren und neun Monaten regulär ohne Abschläge in Rente gehen. Für die Jahrgänge 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen.
  • Betriebsrente: Rund vier Millionen Betriebsrentner werden ab Januar 2020 finanziell entlastet. Bis zu einem monatlichen Freibetrag von 159,25 Euro werden keine Krankenkassenbeiträge mehr auf die Betriebsrente fällig. Oberhalb des Freibetrags muss aber der volle Satz gezahlt werden, der im Moment im Bundesdurchschnitt bei 15,5 Prozent liegt. Am stärksten profitieren Senioren, die eine Betriebsrente zwischen rund 155 und 320 Euro im Monat beziehen, für sie halbiert sich der Krankenkassenbeitrag. Für niedrigere Betriebsrenten wird schon heute kein Beitrag fällig. Da das Gesetz erst im Dezember verabschiedet wurde, werden die Abzüge im Januar noch so hoch sein wie im Dezember 2019. Die zu viel gezahlten Beträge werden aber rückwirkend von den Kassen erstattet.

Das ändert sich 2020 beim Thema Pflege

  • Kinder von pflegebedürftigen Eltern werden künftig finanziell geschont. Wer weniger als 100 000 Euro brutto verdient, muss sich nicht mehr an den Pflegekosten beteiligen. Diese Schwelle gilt pro Kind, das Einkommen der Ehepartner wird nicht eingerechnet.
  • Bisher liegt die Grenze bei 21600 Euro (Ledige) beziehungsweise 38800 Euro netto (Verheiratete). „In etwa 90 Prozent der Fälle werden Angehörige nicht mehr an den Pflegekosten beteiligt werden“, schätzt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dafür zahlt künftig der Staat.

Das ändert sich 2020 beim Thema Arbeit

  • Beitragsbemessungsgrenze. Die Einkommensgrenze, bis zu der man Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlt, steigen genauso wie in der gesetzlichen Rentenversicherung: im Westen von 6700 auf 6900 Euro im Monat, im Osten von 6150 Euro auf 6450 Euro.
  • Arbeitslosenbeitrag. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1. Januar leicht - von 2,5 auf 2,4 Prozent. Bei einem Monatseinkommen von 3500 Euro im Monat bringt das eine Ersparnis von 3,50 Euro für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Jahresanfang geringfügig von 9,19 Euro pro Stunde auf 9,35 Euro, ein Plus von 16 Cent. Bei der Einführung im Jahr 2015 lag er bei 8,50 Euro.
  • Azubui-Vergütung. Für Auszubildende wird es eine Mindestvergütung von 515 Euro im Monat im ersten Lehrjahr geben. In den nächsten Jahren soll diese weiter steigen, auf bis zu 620 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,19 Euro pro Stunde auf 9,35 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,19 Euro pro Stunde auf 9,35 Euro.

© Arne Dedert/dpa

Das ändert sich 2020 beim Thema Soziales

  • Arbeitslosengeld. Der Zugang zum Arbeitslosengeld I wird erleichtert. Bisher musste man in zwei Jahren mindestens zwölf Monate Beiträge nachweisen können, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Nun hat man 2,5 Jahre Zeit.
  • Hartz IV. Der Regelsatz steigt zum Jahreswechsel für Alleinstehende von monatlich 424 Euro auf 432 Euro.
  • Kinderzuschlag. Die Leistung wurde eingeführt, damit Eltern mit niedrigen Einkommen nicht wegen ihrer Kinder Hartz IV beantragen müssen. Bis zu 185 Euro im Monat gibt es pro Kind. Ab 2020 fällt die obere Einkommensgrenze weg, bis zu der es den Kinderzuschlag gibt. Der Betrag, den die Familienkasse zahlt, reduziert sich mit steigendem Einkommen schrittweise.
Das Wohngeld steigt im Januar.
Das Wohngeld steigt im Januar.

© Soeren Stache/dpa

Das ändert sich 2020 beim Thema Wohnen

  • Mietendeckel. Das ehrgeizigste Projekt kommt aus Berlin: Anfang des Jahres will das Abgeordnetenhaus den Mietendeckel beschließen, der für den Großteil der Wohnungen in der Hauptstadt die Mieten auf dem Stand von Juni 2019 einfrieren soll. Gegen die Idee gibt es starken Widerstand aus der Immobilienbranche und große verfassungsrechtliche Bedenken. Klar ist daher schon jetzt, dass das Vorhaben von den Gerichten überpüft werden wird. Mit dem Gesetz will der rot-rot-grüne Senat die Mieten in der Stadt bezahlbar machen.
  • Wohngeld. Was dagegen sicher ist: Menschen mit geringem Einkommen sollen künftig stärker bei den Wohnkosten entlastet werden. Ab Januar steigt das Wohngeld, hinzu kommt: 180000 Haushalte sind nun erstmals wohngeldberechtigt. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete gezahlt. Auch Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen, sind unter Umständen anspruchsberechtigt. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete oder Belastung, wenn es sich um Eigentum handelt.
  • Strom und Gas. Millionen Menschen müssen damit rechnen, dass sie im kommenden Jahr mehr Geld für Strom und Gas bezahlen müssen. Die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms steigt auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde. Geben die Versorger das weiter, erhöht sich bei einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden die Stromrechnung um 16,71 Euro im Jahr. Zudem steigen auch die Netzentgelte, die Netzbetreiber für die Durchleitung des Stroms verlangen. Nach Recherchen des Vergleichsportals Check24 müssen 3,8 Millionen Verbraucher mit steigenden Strom- und 930000 Gaskunden mit erhöhten Gaspreisen rechnen. nach Angaben des Vergleichsportals Verivox haben 506 der 820 örtlichen Stromversorger Preiserhöhungen von rund sechs Prozent im Durchschnitt angekündigt. Gute Nachricht für Berlin: Vattenfall und die Gasag planen nach eigenen Angaben keine Erhöhungen.
  • Kamine. Zwei Millionen alten Holzöfen könnte 2020 das letzte Stündlein schlagen. Alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung bis einschließlich 31. Dezember 1994 müssen aus Umweltschutzgründen bis Ende des Jahres ausgetauscht, stillgelegt oder entsprechend den aktuell gültigen Grenzwerten nachgerüstet werden. Wer seinen Kamin retten will, muss eine Bescheinigung des Herstellers vorweisen, dass der Ofentyp die Grenzwerte einhält. Andernfalls muss der Schadstoffausstoß durch den Schornsteinfeger gemessen werden.
  • Was noch? Energetische Sanierungen werden steuerlich gefördert.
  • Wer seine alte Ölheizung durch ein klimaschonendes Modell ersetzt, wird vom Bund gefördert.
  • Um das Baukindergeld noch zu bekommen, muss man bis Ende 2020 einen notariellen Kaufvertrag schließen.
Die Mehrwertsteuer für Fernverkehrstickets bei der Bahn wird von 19 auf sieben Prozent gesenkt.
Die Mehrwertsteuer für Fernverkehrstickets bei der Bahn wird von 19 auf sieben Prozent gesenkt.

© Julia Stratenschulte/dpa

Das ändert sich 2020 beim Thema Verkehr

  • Bahnpreise. Bahn statt Flugzeug: Reisende sollen auf das umweltfreundlichere Verkehrsmittel umsteigen, will die Politik. Im Rahmen des Klimapakets haben Bund und Länder daher beschlossen, dass die Mehrwertsteuer für Fernverkehrstickets von 19 auf sieben Prozent gesenkt wird. Dadurch werden innerdeutsche Fernverkehrstickets um etwa zehn Prozent günstiger. Flixtrain und die Bahn haben bereits angekündigt, die Ermäßigung eins zu eins an die Kunden weiterzugeben. Bei der Deutschen Bahn fallen die Preise für den Super-Sparpreis, den Sparpreis, den Flexpreis und Streckenzeitkarten. Der Super-Sparpreis sinkt von 19,90 Euro auf 17,90 Euro, mit Bahncard-Rabatt sind es nur 13,40 Euro für das günstigste ICE-Ticket.
  • Flugreisen. Dagegen könnten Flugreisen teurer werden. Die Steuern auf Flugtickets steigen am 1. April. Für Inlandsflüge wird die Steuer von 7,50 Euro auf 13,03 Euro angehoben, für Mittelstreckenverbindungen von 23,43 Euro auf 33,01 Euro, auf Langstrecken steigt die Abgabe um 18 Euro. Ob die Airlines die Erhöhungen weitergeben und in welcher Höhe, bleibt angesichts des harten Wettbewerbs abzuwarten.
  • Umweltprämie. Interessenten von Elektroautos können sich auf höhere Förderprämien freuen. Bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro soll der Umweltbonus von 4000 auf 6000 Euro steigen. Bei Fahrzeugen mit einem Kaufpreis bis 65.000 Euro wird der Zuschuss auf 5000 Euro erhöht. Bei Plug-in-Hybriden soll der Zuschuss auf 4500 (Neupreis bis 40.000 Euro) beziehungsweise 3750 Euro (Neupreis 40.000 bis 65.000 Euro) steigen. Die angepasste Förderrichtlinie soll „so bald wie möglich in Kraft treten“.
  • Bußgelder. Autofahrer sollten sich im neuen Jahr tunlichst noch stärker an die Verkehrsvorschriften halten als jetzt schon. Die Bußgelder für Verkehrsverstöße steigen. Beispiel: Wer unerlaubt auf dem Bürgersteig parkt, zahlt 55 statt 20 Euro.
  • Was noch? Soldaten und Soldatinnen in Uniform fahren ab Januar kostenlos mit der Bahn.

Die Bundesländer können entscheiden, ob sie das Mindestalter für den Moped-Führerschein auf 15 Jahre herabsetzen. Für neue LKW mit einer Länge von 18,75 bis 25,25 Metern wird eine Abbiegeassistent Pflicht.

Für die Typgenehmigung neuer Fahrzeugmodelle gilt ab dem 1. Januar die Pflicht zum Fuel Consumption Monitoring (FCM). Verbrauchsdaten wie der Durchschnittsverbrauch müssen lebenslang gespeichert werden. Damit soll eine Abweichung des Typgenehmigungswertes und des realen Verbrauchs besser kontrolliert werden können.

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