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Beim Geld machen die Parteien viele Versprechen.

© dpa/Daniel Reinhardt

Steuerpläne der Parteien: Darf’s ein bisschen weniger sein?

Die Parteien überbieten sich vor der Bundestagswahl mit Ideen, wie die Steuerlast gesenkt werden kann. Wer kann auf Entlastung hoffen?

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Die Steuerpolitik zählt zu den Dauerbrennern in Bundestagswahlkämpfen, oft so heiß, dass mancher sich daran die Finger verbrannt hat. Die FDP hat der Widerspruch zwischen Versprochen und Gehalten zuletzt den Sitz im Bundestag gekostet. Diesmal haben die Liberalen das Thema in ihrem Wahlprogramm ab Seite 66 regelrecht versteckt. Und das, obwohl die Steuerquellen sprudeln. Die Steuerschätzer rechnen in der nächsten Wahlperiode bis 2021 mit 110 Milliarden Euro zusätzlich für Bund, Länder und Gemeinden. Das schafft Spielraum für Entlastungen. Trotzdem spielen auch bei den anderen Parteien Steuerreform-Ideen diesmal noch keine Hauptrolle. CSU-Chef Horst Seehofer steht mit seiner Ankündigung einer „wuchtigen“ Steuerentlastung jedenfalls im Moment ziemlich allein im politischen Raum. Was „wuchtig“ in Zahlen bedeutet, wird erst im Juli im Unionsprogramm zu lesen sein. An diesem Montag will zunächst die SPD ihre Steuerpläne vorlegen. Was bisher feststeht, was sich abzeichnet, wer womit rechnen muss – ein Überblick.

Was droht den Vermögenden?

Obwohl zahlenmäßig die kleinste Gruppe unter den Steuerbürgern, scheiden sich am Umgang mit Vermögenden am schärfsten die Geister. Nach der amtlichen Statistik verfügen die obersten zehn Prozent der Superreichen über mehr als die Hälfte des deutschen Nettovermögens von 4,9 Billionen Euro. Für die untere Hälfte der Haushalte bleibt gerade ein Prozent – eine Spreizung, die selbst in Europa ungewöhnlich hoch ist.

Trotzdem finden deutlich höhere Erbschaftsteuern oder die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer nur im linken Spektrum Zustimmung. Fünf Prozent auf Vermögen ab einer Million Euro fordert die Linkspartei im Wahlprogramm; sie verspricht sich davon 80 Milliarden Euro Plus im Jahr. Auch die Grünen wollen „Superreichen“ einen höheren Beitrag zur Gemeinschaftskasse abverlangen.

Allerdings machen beide bemerkenswerte Einschränkungen. Die Linke will Betriebsvermögen bis fünf Millionen Euro freistellen. Die Grünen betonen, dass die Steuer verfassungsfest, umsetzbar und unschädlich für Arbeitsplätze und Innovation sein müsse. Dahinter steckt ein handfestes Problem. Die meisten Großvermögen gehören keinen Playboy-Erben, sondern finanzieren mittelständische Firmen. Da ist der Vorwurf rasch zur Hand, blinde Umverteilung führe weniger zu Gerechtigkeit als vielmehr zu Einbrüchen beim Wachstum.

Bei Union und FDP sind Vermögensteuern seit jeher tabu. Und selbst die SPD-Linke fordert sie inzwischen nicht mehr. Die Sozialdemokraten wollen Reiche lieber über die Erbschaftssteuer zur Kasse bitten, wie Fraktionschef Thomas Oppermann am Wochenende zu Protokoll hab. Eine Vermögensteuer sei ungeeignet, „weil diese Substanzbesteuerung das Eigenkapital von Unternehmen jedes Jahr schmälern würde“.

Womit werden Normalverdiener umworben?

Wer einen Steuerwahlkampf plant, der zielt auf sie: halbwegs normal- bis gutverdienende Selbständige, Arbeiter und Angestellte, die in Wolfgang Schäubles Kasse die Masse der Steuergelder einzahlen und allemal finden, das sei zu viel. Auf sie zielt auch der Überbietungswettbewerb bei der Entlastung: 15 Milliarden Euro bei der Einkommensteuer bietet Finanzminister Schäuble, 30 Milliarden fordern der Wirtschaftsflügel der Union und die FDP, jedenfalls „mehr“ als 15 will Seehofer.

Die Stichworte, um die sich die Debatte dreht, heißen „Spitzensteuersatz“, „kalte Progression“, „Grundfreibetrag“ und „Solidaritätszuschlag“. Der Spitzensteuersatz liegt derzeit bei 42 Prozent und wird gern missgedeutet: Er wird nie für das gesamte Einkommen, sondern erst für jeden Euro fällig, der das Grenzeinkommen von 54000 Euro für Singles übersteigt. Facharbeiter sind so schnell „im Spitzensteuersatz“, jedoch oft nur mit kleineren Summen.

Union, SPD und FDP haben sich die Entlastung von „kleinen und mittleren Einkommen“ auf die Fahne geschrieben. Schon aus symbolischen Gründen wollen sie die Grenze für den Spitzensatz nach oben verschieben. „Es ist nicht klug, den Spitzensteuersatz schon bei einem zu versteuernden Einkommen von 54000 Euro greifen zu lassen“, sagt der SPD-Vorsitzende Martin Schulz.

Grüne und Linke geben die gleiche Parole aus, kommen aber zu gegenteiligen Schlüssen: Grüne und Linke wollen die Spitzensatzgrenze zwar auch verschieben, aber zugleich den Satz selbst erhöhen. Die Grünen setzen die Grenze bei 100000 Euro für Singles neu an und sagen nichts über den angepeilten Prozentsatz, die Linke fordert 53 Prozent ab 70000 Euro Jahreseinkommen. Sie will außerdem die „Reichensteuer“ deutlich anheben – eine Art Spitzen-Spitzensteuersatz von 45 Prozent für Einkommen oberhalb von 250000 Euro.

Das zweite Stichwort heißt „kalte Progression“. Damit wird das Phänomen beschrieben, dass Lohnerhöhungen manchmal wenig bringen, wenn auf das gestiegene Einkommen gleich ein höherer Steuersatz fällig wird. Auch dieser Effekt wird allerdings oft missgedeutet. Überproportional zu Lasten des Beschäftigten geht er nur bei relativ hoher Inflation; bei heutigen Inflationsraten unter zwei Prozent ist er praktisch zu vernachlässigen.

Abschwächen ließe sich seine Wirkung dadurch, dass die Progressionskurve im Steuertarif im unteren und Mittelbereich flacher verläuft – worauf Überlegungen in der Union wie in der SPD zielen – oder zusätzlich noch der ganze Tarif „auf Räder“ gesetzt wird, so dass die Inflation automatisch ausgeglichen wird – was die FDP fordert. Beides hätte auch unabhängig von der Frage der „kalten Progression“ eine Entlastung zur Folge.

Bleibt als drittes wichtiges Stichwort der Grundfreibetrag. Er liegt derzeit bei 8820 Euro im Jahr und sorgt dafür, dass das Existenzminimum nicht besteuert wird. Die Grünen wollen ihn anheben, die Linke auch und nennt einen Betrag von 12600 Euro. Praktisch hieße das Steuerfreiheit für Bruttolöhne unter 1400 Euro. Ob Union und SPD hier ebenfalls Änderungen anstreben, ist offen.

Zuletzt: Der „Soli“. Dass die Sonderabgabe für die deutsche Einheit ihren Zweck im Grunde erfüllt hat, ist inzwischen fast Konsens. Auch dass er mit dem Auslaufen des Solidarpakts 2019 abgeschafft werden sollte, bestreitet niemand. Allerdings laufen manche Vorschläge in Wahrheit auf eine Verlängerung hinaus – etwa wenn Finanzminister Schäuble einer „schrittweisen“ Abschaffung bis 2030 das Wort redet.

Worauf dürfen Familien hoffen?

Wer besonders kleine und mittlere Einkommen entlasten will, kommt mit der reinen Steuerpolitik rasch an eine Grenze: Kinder und Kleinverdiener zahlen erst gar keine Steuern, die sich senken ließen. Abgesehen von dem Versprechen der Grünen, Geringverdiener bei den Sozialabgaben zu entlasten, den bisher sehr vagen Ideen bei der Linken, das bisherige Ehegattensplitting durch "familienfreundliche Steuermodelle" zu ersetzen, und der Anhebung der Kinderfreibeträge oder besserer Absetzbarkeit von Betreuungskosten, wie sie die FDP verspricht, beginnt hier das Feld der direkten Staatszuschüsse.

Als besonders problematisch zeigt sich dabei die Situation von Alleinerziehenden – in der Praxis meist Mütter, selten Väter. Ihre Kinder sind überdurchschnittlich häufig von (relativer) Armut bedroht, eine Gefahr, in der inzwischen jedes fünfte Kind schwebt. Alle Parteien wollen erklärtermaßen dagegen etwas unternehmen. CDU-Chefin Angela Merkel hat „Familien mit Kindern“ ausdrücklich als Gruppe benannt, die jetzt mal „dran“ sei; SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz zählt sie zu denen, die mehr Gerechtigkeit brauchten. Die Ansätze dazu sind allerdings grundverschieden. Bei der Union liegen sie noch im Nebel der Programmkommissionen. Schulz plädiert zunächst einmal für eine indirekte Unterstützung: Kostenfreie Bildung von der Kita bis zur Uni bedeute gerade für Geringverdiener eine deutliche Entlastung der knappen Haushaltskasse.

Konkret werden bereits die Grünen in ihrem am Wochenende verabschiedeten Wahlprogramm. Sie versprechen außerdem ein Familienbudget von zwölf Milliarden Euro. Es sieht höhere Hartz–IV-Regelsätze für Kinder vor, einen Kindergeld-Bonus für Geringverdiener und Alleinerziehende sowie eine Kindergrundsicherung.

Letztere fordert auch die Linkspartei, die sich auf die konkrete Höhe von 564 Euro im Monat festlegt. In einem ersten Schritt soll das Kindergeld von derzeit 192 Euro (für die ersten beiden Kinder) auf 328 Euro im Monat steigen. Die Linke will außerdem das Hartz-IV-System abschaffen und durch eine Mindestsicherung ohne Sanktionen ersetzen. Diese soll bei 1050 Euro im Monat liegen.

Die Grünen fordern außerdem, dass durch das Steuersystem mehr Gleichstellung erreicht werden soll: Sie wollen das Ehegattensplitting abschaffen und durch eine gezielte Förderung von Familien mit Kindern ersetzen. Um bestehende Lebensmodelle nicht zu bestrafen, soll dies aber nur  für Paare gelten, die nach der Reform heiraten. Ehen mit Kindern sollen künftig finanziell nicht schlechter dastehen als heute.

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