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Politik: Steuerreform: Die Kernpunkte des neuen Gesetzes

Durch die am Freitag vom Bundesrat verabschiedete Steuerreform und die zusätzlich vereinbarten Ergänzungen werden die Steuerzahler bis zum Jahr 2005 schrittweise um rund 60 Milliarden Mark pro Jahr entlastet. Die Ergänzungen sind zwar nicht Teil des nun beschlossenen Gesetzes.

Durch die am Freitag vom Bundesrat verabschiedete Steuerreform und die zusätzlich vereinbarten Ergänzungen werden die Steuerzahler bis zum Jahr 2005 schrittweise um rund 60 Milliarden Mark pro Jahr entlastet. Die Ergänzungen sind zwar nicht Teil des nun beschlossenen Gesetzes. Bundesfinanzminister Eichel (SPD) kündigte jedoch für August ein Nachtragsgesetz an, das zeitgleich mit der Reform selbst zum Jahresbeginn 2001 in Kraft treten soll. Korrigiert wurde in letzter Minute noch einmal der Spitzensteuersatz, der nun bis 2005 bis auf 42 Prozent sinken soll, einen Punkt mehr, als bislang geplant. Für aus dem Berufsleben ausscheidende Unternehmer soll zudem bei Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben einmal im Leben ein halbierter Steuersatz gelten. Die neuen Regelungen im Einzelnen

Einkommensteuer: Der Eingangssteuersatz sinkt von derzeit 22,9 Prozent zum Jahresbeginn 2001 auf 19,9 Prozent, bis 2003 auf 17 Prozent und bis 2005 dann auf 15 Prozent. Der Grundfreibetrag steigt von derzeit 13 499 Mark bis 2005 schrittweise auf 15 011 Mark. Der Spitzensteuersatz von derzeit 51 Prozent sinkt 2001 auf 48,5 Prozent, 2003 auf 47 Prozent und 2005 schließlich auf 42 Prozent. Dabei soll der Spitzensatz allerdings ab einer Einkommensgrenze von 102 000 Mark zu versteuerndes Jahreseinkommen gelten statt wie bisher ab 120 000 Mark.

Körperschaftsteuer: Zum Jahresbeginn 2001 sinkt der Steuersatz von derzeit 40 Prozent für einbehaltene und 30 Prozent auf ausgeschüttete Gewinne auf einheitlich 25 Prozent.

Halbeinkünfteverfahren: Für ausgeschüttete Gewinne gilt bislang ein Anrechnungsverfahren, um zu vermeiden, dass die Zahlungen vom ausschüttenden Unternehmen sowie noch einmal als Einkommen des Anteilseigners doppelt besteuert werden. Dieses System wird nun durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt, wonach Dividendenempfänger nur die Hälfte der erhaltenen Zahlung versteuern müssen. Die Steuerlast für im Unternehmen reinvestierte Gewinne ist damit geringer als die für Ausschüttungen.

Gewerbesteuer: Personenunternehmen können künftig die Gewerbesteuer pauschal mit der Einkommensteuer verrechnen, was für das Unternehmen auf eine Befreiung von der Gewerbesteuer hinausläuft. Dies stellt auch Handwerker etwa Ärzten und anderen Freiberuflern gleich.

Veräußerungsgewinne: Veräußerungen von Beteiligungen an anderen Unternehmen sind für Kapitalgesellschaften ab 2002 steuerfrei. Dies soll verhindern, dass ein übermäßiges Geflecht gegenseitiger Beteiligungen nur aus steuerlichen Gründen beibehalten wird. Um zu vermeiden, dass die Neuregelung als Steuerschlupfloch genutzt wird, müssen Anteile mindestens ein Jahr im Betriebsvermögen gehalten werden. Wird eine steuerpflichtige Veräußerung über eine Einbringung in eine Kapitalgesellschaft abgewickelt, gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren. Für Einnahmen aus dem Verkauf von Personenunternehmen gibt es einen Freibetrag von 100 000 Mark. Zudem können Unternehmer einmal im Leben bei Aufgabe oder Veräußerung ihres Betriebes einen halbierten Steuersatz in Anspruch nehmen.

Finanzierung: Die Regierung setzt in erster Linie auf Selbstfinanzierungseffekte durch ein stärkeres Wirtschaftswachstum. Zudem werden die amtlichen Abschreibungstabellen neu gefasst und Abschreibungsmöglichkeiten eingeschränkt - wenn auch nicht in dem Maße wie ursprünglich vorgesehen. So bleibt die Möglichkeit der Ansparabschreibung für Neuinvestitionen erhalten. Ein Teil der nachträglich im Vermittlungsverfahren eingefügten Entlastungen wird dadurch finanziert, dass das ursprünglich vorgesehene Optionsmodell entfällt. Es hätte Personenunternehmen die Möglichkeit geben sollen, sich auf Wunsch wie Kapitalgesellschaften besteuern zu lassen.

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