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Steuersenkungen: Nur mit Zustimmung der Opposition

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass im Bundestag bei Steuersenkungen oder dauerhaft wirksamen Mehrausgaben künftig mehr als nur die Stimmen der jeweiligen Mehrheitsfraktionen nötig sein sollen – wenn das Ziel des ausgeglichenen Haushalts gefährdet wird.

Das geht aus einem Konzeptpapier der Fraktion für die laufende Föderalismuskommission hervor. Demnach will die Fraktion die geplante „Schuldenbremse“ allerdings weniger straff anziehen als Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD).

Die Forderung, bei Steuersenkungen und „dauerhaften strukturellen Mehrausgaben“ müsse die notwendige parlamentarische Mehrheit über der Kanzlermehrheit (aller Abgeordneten der Regierungsparteien) liegen, läuft darauf hinaus, dass eine Regierung solche Maßnahmen nur noch mit Zustimmung der Opposition im Bundestag umsetzen kann. Zur Begründung für diese Forderung heißt es in dem Papier: „Sonst könnte eine gegenwärtige Regierung eine kommende Regierung mit strukturellen Altlasten belasten und so gestaltende Finanzpolitik verhindern.“ Die SPD will damit sicherstellen, dass Regierungsmehrheiten etwa in Wahlkampfzeiten nicht üppige Sonderprogramme oder Steuersenkungen auf Pump beschließen. Werden dagegen Steuersenkungen durch geringere Ausgaben gegenfinanziert, bleibt es bei der einfachen Mehrheit.

Im Gegensatz zu Steinbrücks Modell will die SPD-Fraktion jedoch bei unerwarteten oder außergewöhnlichen Ereignissen ein Abgehen vom Pfad des ausgeglichenen Haushalts mit Kanzlermehrheit erlauben. Als Beispiele werden eine Flut oder eine Finanzmarktkrise genannt – es müssen Ereignisse sein, „die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“. Steinbrück will hier eine Zweidrittel- oder Dreifünftelmehrheit im Bundestag vorschreiben, um Missbrauch durch eine Regierungsmehrheit zu verhindern. In der Fraktion dagegen heißt es, Notfallzeiten seien die „Stunde der Exekutive“, eine Regierung müsse hier handlungsfähig sein und dürfe nicht an etwaige Zustimmungsvorbehalte der Opposition gebunden sein.

Bei der Grenze für die staatliche Verschuldung weicht die Fraktion deutlich von Steinbrücks Konzept ab. Während der Finanzminister in Anlehnung an den Eurostabilitätspakt vorgeschlagen hat, dass die jährliche Neuverschuldung von Bund und Ländern im mehrjährigen Schnitt nicht über 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts steigen darf, will die SPD-Fraktion die Grenze auf 0,75 Prozent anheben. Für den Bundeshaushalt würde das einen zusätzlichen Verschuldungsspielraum von vier Milliarden Euro im Jahr bedeuten. Mit einem Drittel des bisherigen Verschuldungsrahmens glaubt die Fraktion im Gegensatz zu Steinbrück nicht auszukommen. Zudem will sie prüfen, ob der Schuldenrahmen für konjunkturell schlechte Zeiten nicht zu eng gefasst ist.

Mit ihrem Konzept entfernt sich die SPD auch vom Koalitionspartner: Die Unionsfraktion hat im März gefordert, die Neuverschuldung müsse im mehrjährigen Schnitt bei null liegen.

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