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Politik: Steuerzahlen leichter gemacht

Finanzminister wollen mehr Pauschalbeträge

Berlin - Vier Finanzminister haben nachdenken lassen, wie man das Steuersystem einfacher machen kann – zum Nutzen der Bürger, aber auch der Finanzämter. Am Freitag haben die Ressortchefs aus Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig- Holstein und Bremen das Ergebnis in Berlin vorgestellt. Das Ziel ist, Pauschbeträge effizienter zu gestalten, die „Belegflut“ bei den häufig geforderten Einzelnachweisen einzudämmen, komplizierte Regelungen zu vereinfachen und Missbrauch zu verhindern.

Für Arbeitnehmer könnte sich bald etwas bei den Pauschbeträgen ändern. Statt eines globalen Betrags von derzeit tausend Euro schlagen die Länderminister drei Beträge für Fahrten zur Arbeit (560 Euro), berufliche Nutzung von Computern und Kontoführungsgebühren (140 Euro) und übrige Werbungskosten (300 Euro, darunter Gewerkschaftsbeitrag und Reisekosten) vor. Damit sollen Millionen Arbeitnehmer weniger Belege sammeln müssen. Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) rechnet mit einer Entlastungswirkung von 1,5 Milliarden Euro für die Steuerzahler.

Andererseits wird die Möglichkeit beschränkt, mit den eigenen Kindern Steuern zu sparen: Die unbegrenzte Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen (Betriebskindergarten oder Betreuungszuschuss) soll auf das Maß gestutzt werden, das für den normalen Abzug von Betreuungskosten gilt. Zudem wird das zunehmend beliebte Einreichen von Handwerkerrechnungen beschnitten: Erst ab einem Sockelbetrag von 300 Euro sollen diese Ausgaben künftig steuerlich geltend gemacht werden können. Vermögenswirksame Leistungen wiederum sollen künftig auch in Riesterverträge eingezahlt werden können.

Nicht zuletzt sollen Behinderte entlastet werden. Deren Pauschbeträge für außergewöhnliche Belastungen sollen um 30 bis 50 Prozent angehoben werden. Der steuerliche Abzug von Pflegekosten soll einfacher werden, Pflegeleistungen und ärztliche Betreuung künftig einfach aus der Abrechnung des Pflegeheims übernommen werden – die Aufteilung in die Rubriken Pflege, Unterkunft und Verpflegung entfällt. Dagegen sollen nur noch Unterhaltszahlungen an Bedürftige im Inland steuerlich abgezogen werden dürfen. Denn „Auslandssachverhalte“, wie es im Amtsdeutsch heißt, waren für die Finanzämter oft gar nicht oder nur sehr schwer nachprüfbar und luden zum Betrug ein. Die Chancen, dass die Vorschläge Gesetz werden, stehen gut – Politiker der Koalition im Bund begrüßten den Vorstoß. afk

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