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Politik: Stichwort Anderkonto

Wer sein Geld von anderen verwalten lassen will, kann dafür ein Treuhand-Anderkonto einrichten. Der verfügungsberechtigte Kontoinhaber - der Treuhänder - unterhält das Konto dann für eine andere Person oder Einrichtung, den Treugeber.

Wer sein Geld von anderen verwalten lassen will, kann dafür ein Treuhand-Anderkonto einrichten. Der verfügungsberechtigte Kontoinhaber - der Treuhänder - unterhält das Konto dann für eine andere Person oder Einrichtung, den Treugeber. Bei einem Anderkonto gelten besondere Geschäftsbedingungen. Die Treuhänder müssen wegen ihrer Vertrauensstellung besonderen Berufsgruppen angehören. Ein Treuhand-Anderkonto kann nur von Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern eröffnet werden. Verfügungen durch den Treuhänder werden von der Bank nicht überprüft. Gleichzeitig haftet die Bank nicht, wenn durch Fehlverhalten des Treuhänders Schäden für den Treugeber entstehen. Das Kreditinstitut darf Dritte nicht über das Konto verfügen lassen.

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