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Stichwort: Das Bildungspaket für bedürftige Kinder

In Hartz-Familien leben rund zwei Millionen Kinder und Jugendliche. Sie sollen ab dem 1.

In Hartz-Familien leben rund zwei Millionen Kinder und Jugendliche. Sie sollen ab dem 1. Januar 2011 zusätzlich einen Rechtsanspruch auf gezielte Förderung für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe haben. Rund 300.000 Kinder von Geringverdienern, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, profitieren ebenfalls von den Zuschüssen. Den Kinderzuschlag erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen für die Versorgung ihrer Kinder nicht ausreicht.

Die Leistungen des 740-Millionen-Euro-Bildungspakets können Eltern im Jobcenter oder bei den Kommunen beantragen. Gefördert wird in Form von Gutscheinen oder mit Direktzahlungen an die Anbieter. Weil bis zu 1.300 Sachbearbeiter nötig sind, entstehen 135 Millionen Euro Bürokratiekosten.

Hartz-IV-Empfänger und Geringverdiener können für ihre Schulkinder pro Jahr Fördergeld von mindestens 250 Euro abrufen. Dazu gehören Zuschüsse zu Schulmaterialien und Ausflüge sowie zu Freizeitaktivitäten. Geplant ist das Schulbasispaket, das 100 Euro für Anschaffungen wie Schulranzen und Taschenrechner enthält. 70 Euro bekommen die Familien zu Beginn des Schuljahres, 30 Euro zu Beginn des zweiten Halbjahres am 1. Februar. Ein Gutschein über 30 Euro soll Schul- und Kita-Kindern die Teilnahme an eintägigen Ausflügen ermöglichen.

Für Mittagessen in Schulen und Kitas gibt es einen Zuschuss von zwei Euro pro Mahlzeit. Eine außerschulische Nachhilfe kann beim Jobcenter beantragt werden. Für die Mitgliedschaft in Sportvereinen, für Musikunterricht oder für andere Freizeitaktivitäten sind bis zu 120 Euro im Jahr pro Kind vorgesehen.

Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche bleiben mit der Hartz-Reform unverändert. Sie liegen - je nach Lebensalter - zwischen 215 Euro und 287 Euro im Monat. (dapd)

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