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Politik: Stolpe präzisiert Angaben zur Benutzung des Privatjets

Ministerpräsident Manfred Stolpe hat seine Angaben zur Benutzung des Privatjets von Roland Ernst präzisiert. Danach ist er am 19.

Ministerpräsident Manfred Stolpe hat seine Angaben zur Benutzung des Privatjets von Roland Ernst präzisiert. Danach ist er am 19. Januar 1996 zweimal unentgeltlich in der Maschine von Ernst geflogen: nämlich mittags von Bonn nach Berlin und abends von dort nach Düsseldorf. Ursprünglich hatte es geheißen, Stolpe sei einmal mit dem Privatjet des vor wenigen Tagen wegen Verdachts des Betruges in Haft genommenen Unternehmers, der gestern gegen Kaution freigelassen wurde, von Berlin nach Bonn gereist.

Zugleich trat Stolpe Spekulationen entgegen, "eine Anzahl weiterer kostenloser Flüge" sowie kostenlose Privatflüge mit landeseigenen Hubschraubern unternommen zu haben. Er sei jedoch am 29. September 1991 in Begleitung von Regierungssprecher Thomas und zwei Sicherheitsbeamten auf Einladung der deutsch-schweizerischen Handelskammer in einem von ihr gecharterten und bezahlten Jet nach Zürich geflogen.

Staatskanzlei-Chef Rainer Speer erklärte gegenüber dem Tagesspiegel: "Der Staatskanzlei liegen über den Flug nach Zürich hinaus keine Erkenntnisse über weitere kostenlose Flüge in Privatmaschinen vor." Der Tagesspiegel hatte sich aufgrund verschiedener Hinweise mit einem Fragenkatalog an den Regierungschef gewandt, woraufhin die Staatskanzlei die Umstände der Flüge Stolpes prüfte. Speer bestätigte Hinweise, wonach in der Staatskanzlei Anfang der neunziger Jahre darüber diskutiert worden sei, bei Teilnahme Stolpes an Veranstaltungen Reise- und auch Flugkosten "in größerem Maße" durch die Veranstalter bezahlen zu lassen, um die Landeskasse zu schonen. Zunächst sei es üblich gewesen, dass Stolpe bei diversen Veranstaltungen die Reisekosten selbst übernommen habe. Im Normalfall trage das Land die Kosten für die Flüge des Ministerpräsidenten, betonte Speer.

Regelungen zum Umgang der Kabinettsmitglieder mit Einladungen zu Flügen in Privatjets gibt es nach Speers Angaben nicht: Man könne nicht alle Eventualitäten regeln. Regierungschef und Minister, so Speer, "entscheiden nach pflichtbewusstem Ermessen". Es verstehe sich von selbst, dass Fingerspitzengefühl gefragt sei: "Man muss dem bösen Schein entgegentreten." Es müsse vor allem deutlich sein, dass durch einen Flug für niemanden ein persönlicher oder sonstiger Vorteil entstehe. Es sei nichts Ehrenrühriges, wenn der Veranstalter einer Konferenz die Flugkosten für Regierungsmitglieder übernehme, zumal die Haushaltssituation sehr angespannt sei. Speer verteidigte die beiden Flüge Stolpes in Ernsts Privatjet am 19. Januar 1996: Der Regierungschef habe eine kurzfristige Einladung der Roland-Ernst Gruppe zu einer Veranstaltung im TechnoTerrain Teltow nur annehmen können, weil ein Hin- und Rückflug im Privatjet angeboten worden sei.

Denn Stolpe habe sich an diesem Tag in Bonn befunden und abends am Empfang aus Anlass des 65. Geburtstages des damaligen Ministerpräsidenten Johannes Rau sowie am nächsten Morgen an der Präsentation Brandenburgs auf der Düsseldorfer Messe Boot 96 teilnehmen wollen. Zwischendurch sei er, weil es um die Aufwertung des TechnoParks in Teltow gegangen sei, im Lear-Jet von Roland Ernst am Mittag des 19. Januar von Köln-Bonn nach Tempelhof sowie am Abend von dort zurück nach Düsseldorf geflogen. Das Chartern einer Maschine durch das Land sei aus Kostengründen nicht erwogen worden.

Michael Mara

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