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Die Glocke in Herxheim (Rheinland-Pfalz) darf hängenbleiben.

© Uwe Anspach, dpa

Strafantrag gegen Bischöfin: Ärger über Naziglocken in Thüringer Kirchen

Nutzung von Nazi-Devotionalien ist in Deutschland verboten und steht unter Strafe. Kirche bittet um Zeit für eine Entscheidung.

Wegen der anhaltenden Nutzung von Glocken mit Nazi-Symbolik ist gegen die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Erfurt gestellt worden. Die Forderung nach einer strafrechtlichen Verfolgung richte sich auch gegen Landesbischöfin Ilse Junkermann, berichten die Thüringer Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Die Zeitungen, darunter die „Thüringer Allgemeine“, beziehen sich auf den Saarländer Gilbert Kallenborn, der erst vor zwei Wochen auf die andauernde Nutzung von sechs Glocken in Kirchen auf EKM-Gebiet hingewiesen hatte. Per Einschreiben habe er Anfang Februar die Erfurter Staatsanwaltschaft eingeschaltet, schreibt die „Thüringer Allgemeine“. Mit der Bewahrung und Weiterbenutzung der Glocken verstoße die EKM aus Kallenborns Sicht gegen das Strafgesetzbuch, das ein Vorrätighalten und Nutzen von verfassungsfeindlichen, verbotenen Nazidevotionalien unter Strafe stellt. Auf mehrere Beanstandungen in der Adventszeit soll die EKM nicht reagiert haben.

Die Landeskirche hatte jüngst sechs Glocken mit NS-Bezug in fünf Thüringer Kirchen bestätigt und deren Benutzung nicht ausgeschlossen. Nach früheren Meldungen trägt eine dieser Glocken die Inschrift „Gegossen im zweiten Jahre der nationalen Erhebung unter dem Fuehrer und Kanzler Adolf Hitler“. Daneben befinde sich ein Kranz mit Hakenkreuz. Die Kirchenzeitung „Glaube und Heimat“ hatte berichtet, dass auf einer Bronzeglocke aus dem Jahr 1934 mit Brustbildern von Adolf Hitler und Martin Luther das Hitler-Bildnis unkenntlich gemacht worden sei. Die jüdische Landesgemeinde forderte, die Glocken ganz abzuhängen.

Die EKM hatte erst in der vorigen Woche erklärt, sehr sensibel mit diesem Thema umzugehen. Deshalb würden auch die Standorte der Kirchen nicht öffentlich gemacht, um einen Missbrauch ausschließen zu können. In den Kirchengemeinden laufe eine sehr bewusste und verantwortungsvolle Auseinandersetzung mit diesem schmerzhaften Kapitel ihrer Geschichte, hieß es. Für die Entscheidung, ob die Aufschriften abgeschliffen, die Glocken stillgelegt oder eingeschmolzen und neu gegossen werden sollen, bräuchten die Gemeinden Zeit. Es gelte das Angebot der Landeskirche, sie auch finanziell zu unterstützen, teilte die EKM mit. (epd)

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