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Politik: Strafe mit Steuer

An einem Grundsatz lässt Christa Nickels nicht rütteln. "Wer berauscht ist, gehört nicht ans Steuer" - ganz egal, ob Alkohol oder Cannabis im Spiel ist.

An einem Grundsatz lässt Christa Nickels nicht rütteln. "Wer berauscht ist, gehört nicht ans Steuer" - ganz egal, ob Alkohol oder Cannabis im Spiel ist. Was die Grünen-Politikerin und frühere Drogenbeauftragte der Regierung ärgert, ist etwas anderes: die verkehrsrechtliche "Ungleichbehandlung" von Nicht-Autofahrern bei bloßem Rauschmittelbesitz oder -konsum. "Wer kistenweise Schnaps hortet oder mit 2,5 Promille rumrandaliert, dem passiert nichts", sagt Nickels. Wer aber mit ein paar Gramm Marihuana erwischt wird, ist nicht selten seinen Führerschein los und muss zum so genannten "Idiotentest" - auch wenn er gar kein Fahrzeug gesteuert hat.

"In über 80 Prozent dieser Fälle gibt es überhaupt keinen Bezug zum Straßenverkehr", sagt Michael Hettenbach. Der Rechtsanwalt aus Ludwigsburg, der sich auf Fälle kassierter Fahrerlaubnis spezialisiert hat, spricht rundheraus von einem "Ersatzstrafrecht". Auf dem Wege des Führerscheinentzugs versuche man, den Besitz weicher Drogen zu sanktionieren. Strafrechtlich nämlich seien Kleinkonsumenten, spätestens seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1993, nicht mehr zu packen.

Wohl aber übers Verkehrsrecht. Der Verlust des Führerscheins habe den "Charakter einer massiven Geldstrafe", sagt Christa Nickels. Wer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung muss, ist - die eigentlich unumgängliche Vorbereitung eingeschlossen - im Schnitt 5000 bis 10 000 Mark los. Für junge Leute viel Geld. Doch den Verzicht auf die Fahrerlaubnis kann sich schon aus beruflichen Gründen kaum jemand leisten.

Die Sanktionsmöglichkeiten beschert habe den Behörden noch die Vorgänger-Regierung, ärgert sich Nickels - ein "drogenpolitisches Kuckucksei", das man Rot-Grün ins Nest gelegt habe. Umso seltsamer findet sie es, dass der entsprechende Paragraph der Fahrerlaubnisverordnung noch immer nicht gestrichen wurde - und für das Verkehrsministerium unter Bodewig (SPD) auch bei der anstehenden Novellierung kein Thema ist. Man sehe, so beschied ihr Staatssekretär Stephan Hilsberg Mitte vorigen Jahres, keine Veranlassung, die Regelung zu ändern.

Nickels sieht genug Veranlassung. Bei den meisten Cannabis-Rauchern handle es sich nicht um Dauerkonsumenten. Und die Gefahr eines so genannten Flash Back - das erneute Auftreten von Rauschsymptomen in zeitlich nicht vorhersehbaren Intervallen - sei wissenschaftlich längst widerlegt. Gleichwohl gewähre man den Verkehrsbehörden ein "nahezu uferloses Ermessen, das den Grundsätzen von Gleichheit und Verhältnismäßigkeit widerspricht". Unter jungen Menschen sei gelegentlicher Cannabis-Konsum ein Massenphänomen, sagt Nickels. Wer aber diejenigen, die sich verantwortlich verhielten und nicht ans Steuer setzten, mit Führerscheinentzug und "Idiotentest" bestrafe, untergrabe das Vertrauen in den Rechtsstaat. Dabei, so beteuert die Grünen-Politikerin, sei sie weit davon entfernt, Drogenkonsum verharmlosen zu wollen. Doch womöglich sei dieser Verdacht genau der Grund, warum sich das Ministerium bei dem Thema so ziere: In der öffentlichen Wahrnehmung könne man mit der Forderung nach Gleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsum offenbar wenig punkten.

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