zum Hauptinhalt

Politik: Strafrecht: Deutsche Gerichte dürfen über Folter urteilen

Verbrechen wie Folter und Verschleppung von Moslems in Bosnien-Herzegowina können in Deutschland strafrechtlich geahndet werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe.

Verbrechen wie Folter und Verschleppung von Moslems in Bosnien-Herzegowina können in Deutschland strafrechtlich geahndet werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe. Damit können die Gerichte auch über Taten, die nicht als "Völkermord" gelten, urteilen. Der BGH verwarf die Revision eines bosnischen Serben, der im November 1999 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu neun Jahren Haft verurteilt wurde. Schon im April 1999 hatte der BGH entschieden, dass die "ethnischen Säuberungen" in Bosnien als Völkermord bestraft werden können (Aktenzeichen: BGH 3 StR 372/00).

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false