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Strafrecht: Sicherungsverwahrung: Bei Anruf klick

Union und FDP streiten über die Sicherungsverwahrung. Was muss zum Schutz vor gefährlichen Straftätern geschehen?

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Warum muss die Praxis der Sicherungsverwahrung geändert werden?

Die Sicherungsverwahrung ist die schärfste Sanktion im deutschen Strafrecht. Sie bedeutet einen weiteren Freiheitsentzug für einen Verurteilten, obwohl dieser seine Haftstrafe verbüßt hat. Begründet wird sie mit dem Schutz der Allgemeinheit. Seit 1998 wurden die Regelungen zur Sicherungsverwahrung verschärft. Die Zahl der Straftäter in Sicherungsverwahrung verdoppelte sich seitdem. Im Juli 2010 befanden sich 511 Menschen in Sicherungsverwahrung.

In den meisten Fällen wird Sicherungsverwahrung nach schweren Straftaten wie Gewalt- und Sexualdelikten verhängt, in der Regel bereits mit dem Urteil. Seit 2004 konnte die Verwahrung auch noch kurz vor Ende der Haftzeit angeordnet werden, wenn sich die Gefährlichkeit des Täter durch „neue Tatsachen“, wie es das Bundesverfassungsgericht formulierte, erst im Strafvollzug erkennen ließ. Im Moment sitzen in Deutschland nur 17 Häftlinge in nachträglicher Sicherungsverwahrung. Die Praxis muss aber geändert werden, weil sie der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention beanstandete. Demnach war es nicht zulässig, dass nach der Reform von 1998 viele Sicherungsverwahrungen rückwirkend verlängert wurden.

Wie wirkt sich das Straßburger Urteil zurzeit in Deutschland aus?

Wegen des Urteils wurde bisher in zwölf Fällen die Sicherungsverwahrung durch deutsche Gerichte aufgehoben. Bundesweit stehen noch etwa 80 Fälle zur Entscheidung an. Nach einem Freiheitsentzug von zum Teil drei Jahrzehnten und mehr ist der Weg zur Resozialisierung nicht einfach, zumal einigen bis dato Weggesperrten attestiert wird, dass sie nicht therapierbar seien. Aus diesem Grund wird ein Teil der Entlassenen zurzeit von der Polizei überwacht.

Schlagzeilen machte zuletzt der Fall des 53 Jahre alten Hans-Peter W. in Hamburg. Er war kürzlich aus der Justizvollzugsanstalt Freiburg entlassen worden. Nur wenige Tage war der entlassene Sexualverbrecher im niedersächsischen Bad Pyrmont geblieben – der massive Druck von Anwohnern und Medien vertrieb ihn. Doch auch an seinem neuen Aufenthaltsort in Hamburg kam es zu heftigen Protesten, die Polizei musste den Mann vor aufgebrachten Frauen und Männern abschirmen. Wegen der Proteste bezog er nun innerhalb einer Woche seine dritte Wohnung. Bis die Politik eine Lösung findet, muss die Hamburger Polizei den 53-Jährigen rund um die Uhr überwachen lassen. Die Polizei stellt unbestätigten Berichten zufolge 24 Beamte dafür ab. Unterdessen wurde bekannt, dass Hans-Peter W. vor seiner Entlassung um eine entsprechende Vorbereitungszeit auf das Leben in Freiheit gebeten hatte. In diesem Zusammenhang hatte er ausdrücklich darum ersucht, länger in Haft bleiben zu dürfen. Nach Auskunft seines Anwalts Bernd Behnke möchte er in einer betreuten Einrichtung wohnen.



Worin unterscheiden sich die Pläne von Union und FDP?
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat dem Kabinett ein Eckpunktepapier für die Reform vorgelegt, das dieses bereits Ende Juni gebilligt hatte. Demnach würde die Sicherungsverwahrung auf Fälle schwerster Gewalttaten und Sexualdelikte beschränkt, könnte aber von den Richtern häufiger vorsorglich verhängt werden. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung würde abgeschafft. Die elektronische Fußfessel würde für die Überwachung der „Altfälle“, also der Täter, die jetzt aufgrund des Straßburger Urteils freikommen, eingeführt.

Die Union will dagegen an der nachträglichen Sicherungsverwahrung festhalten. Außerdem will sie ein neues Instrument schaffen, das unter der Bezeichnung „Sicherungsunterbringung“ Täter weiter festhält, die nun eigentlich entlassen werden müssten. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), hält eine Sicherungsunterbringung von bisher sicherungsverwahrten Straftätern unter drei Bedingungen für möglich: Sie dürfe nur dann verhängt werden, wenn die Betroffenen „schwerste Straftaten“ verübt haben. Sie komme auch infrage, wenn eine psychische Störung des Täters vorliege, die eine Fremdgefährdung erwarten lasse, und auch dann, wenn eine externe Gefahrenprognose zu dem Schluss komme, dass die Täter zu gefährlich seien, um sie in die Freiheit zu entlassen. Die elektronische Fußfessel ist aus Bosbachs Sicht keine Lösung. „In einer Großstadt wie Berlin gibt es doch alle 500 Meter einen Kinderspielplatz, eine Kita oder eine Schule. Soll dann jedes Mal Alarm ausgelöst und ein Streifenwagen losgeschickt werden?“ Bosbach sagt, er könne „gut verstehen, dass Bürger empört sind und sich dagegen wehren, wenn solche Täter in ihre Nachbarschaft ziehen“.

Der Sprecher der Berliner Justizverwaltung, Bernhard Schrodowski, sagte, für die Anwendung der elektronischen Fußfessel bei aus der Sicherungsverwahrung Entlassenen gebe es zurzeit keine Rechtsgrundlage. „Außerdem halten wir den Nutzen für Berlin eher für begrenzt.“ Für die sieben Straftäter, die in Berlin nach dem EGMR-Urteil auf Entlassung hoffen, seien die psychiatrischen Gutachten abgeschlossen. Für jeden seien präzise Vorgaben formuliert worden, an die sie sich nach der Entlassung halten müssten.

Welche Erfahrungen gibt es mit elektronischen Fußfesseln in Deutschland?
Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) verfügt über einen Erfahrungsschatz von zehn Jahren beim Einsatz der Fußfessel. Allerdings sei diese in seinem Bundeslandd „vor allem zur Vermeidung von Untersuchungshaft“ eingeführt worden. In Hessen komme eine „scheinbar einfache Form“ der Fußfessel zum Einsatz. Damit könne überprüft werden, ob der Betroffene zu vereinbarten Zeiten zu Hause oder am Arbeitsplatz sei. Es sei kein satellitengestütztes System, mit dem der Aufenthaltsort der Person jederzeit lokalisiert werden könnte. Für die Überwachung ehemals Sicherungsverwahrter könne „unser Modell ein Hilfsmittel“ aber „kein Ersatz“ sein, sagte Hahn dem Tagesspiegel. Von September an will auch Baden-Württemberg als zweites Bundesland die Fußfessel erproben. Die Fessel dort soll mit einem GPS-Ortungssender ausgerüstet sein. Damit sollen Gefangene überwacht werden, die kurz vor der Freilassung stehen und deshalb zur Gewöhnung an die Freiheit auf erste Freigänge geschickt werden.

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