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Straftäter: Gericht billigt Überwachung mit Peilsender

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof billigt die Überwachung eines schwerer Straftaten verdächtigen Mannes mit einem GPS-Peilsender an seinem Auto.

Straßburg - Damit hätten die deutschen Behörden nicht gegen das Recht auf Privat- und Familienleben verstoßen, urteilten die Richter am Donnerstag in Straßburg einstimmig. Der Kläger habe ein faires Gerichtsverfahren erhalten.

Der inzwischen zum Islam konvertierte Bernhard Falk, der sich seither Bernhard Uzun nennt, wurde als ehemaliges Mitglied der linksextremistischen „Antiimperialistischen Zelle“ 1999 wegen vierfachen Mordversuchs und Sprengstoffanschlägen zu 13 Jahren Haft verurteilt. 2005 verwarf das Bundesverfassungsgericht seine Beschwerde gegen die GPS-Überwachung. Sein Fahrzeug war von Dezember 1995 bis 1996 überwacht worden. Dies sei angesichts der Schwere der Straftaten verhältnismäßig gewesen, urteilten die Richter. KNA

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