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Zigaretten und Tabak werden gern geschmuggelt.

© Carsten Rehder/dpa

Streit mit den Ländern: Bund will Tabakschmuggel nicht kontrollieren

Nach einer EU-Vorgabe soll Tabakschmuggel besser kontrolliert werden. Der Bundesrat meint, das sei Sache des Zolls. Die Bundesregierung ist anderer Ansicht.

Kaum deutet sich ein Kompromiss in dem Vermittlungsverfahren an, in dem es um die Grundgesetzänderungen für künftige Finanzhilfen des Bundes an Länder und Kommunen geht, steht schon der nächste Konflikt an. An diesem Freitag könnte die Länderkammer zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um ein weiteres Bund-Länder-Problem zu klären. Es geht um die schlichte Frage: Wer kümmert sich künftig um die von der EU verlangte bessere Kontrolle von Tabakschmuggel, der stetig wächst und zu Steuerausfällen führt?

Der Bund ist der Meinung, das sei Ländersache. Die Länder dagegen sind unisono der Ansicht: Der Bund ist dran. Daher hat der Ausschuss für Verbraucherschutz des Bundesrats empfohlen, in die Vermittlung zu gehen. Der Ausschuss ist zuständig, weil für die nötige Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes im Bund die Verbraucherschutzministerin Julia Klöckner (CDU) federführend ist.

Was auf den ersten Blick wie eine der regelmäßigen Bund-Länder-Streitigkeiten bei unklaren Zuständigkeiten aussieht, hat bei näherer Betrachtung durchaus eine größere Dimension. Denn das Brüsseler Verlangen nach Einführung eines „Rückverfolgbarkeitssystems“ für Tabakerzeugnisse bedeutet vor allem eines: Man braucht mehr Personal für die Kontrollen. Die Sache geht also ins Geld. Die Bundesregierung hat daher entschieden, dass die Behörden der Länder im Rahmen der Marktüberwachung, also der Produktkontrolle, zuständig sein sollen.

Es geht um Personal - und das kostet Geld

Im Bundesrat will man sich dieser Sichtweise nicht anschließen. Im Beschluss des Ausschusses heißt es: „Dies ist nicht sachgerecht, denn es handelt sich um keine Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Das Rückverfolgbarkeitssystem dient der Unterbindung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen und soll Steuerbetrug aufdecken.“ Also, so die Forderung der Länder, müsse der Zoll damit beauftragt werden. Und für den ist Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zuständig. Was insofern von Interesse ist, als Tabakschmuggel oft über die Seehäfen läuft und gerade dort höheren Personalaufwand bedeuten würde – nicht zuletzt in Hamburg, wo Scholz bis vor einem Jahr als Bürgermeister regierte.

Die Kostenschätzungen, die der Bund vorgelegt hat, werden in Länderkreisen als „lächerlich“ bezeichnet. Man müsse quasi neue Behörden aufbauen, weil – so auch die Ausschusserklärung – die Verbraucherschutzbehörden gar nicht die Kompetenzen besäßen, die man beim Vorgehgen gegen Tabakschmuggel brauche. Die habe aber der Zoll, der schon für die Überprüfung des Steuerzeichens zuständig sei sowie staatsanwaltschaftliche und polizeiliche Befugnisse habe. Allerdings gilt auch der Zoll als unterbesetzt.

Ohne ein vernünftiges Angebot des Bundes werde es an diesem Freitag keine Mehrheit im Bundesrat geben, heißt es in Länderkreisen. Umgesetzt werden muss die EU-Vorgabe bis Mai.

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