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Politik: Streit mit der WASG – muss Linksfraktion aufgelöst werden?

Berlin - Vor dem Hintergrund der Konflikte zwischen WASG und Linkspartei/PDS in Berlin droht der Linksfraktion im Bundestag ein Streit um ihren Status. Laut Geschäftsordnung des Bundestags sind Fraktionen Vereinigungen von Abgeordneten, „die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen“.

Von Matthias Meisner

Berlin - Vor dem Hintergrund der Konflikte zwischen WASG und Linkspartei/PDS in Berlin droht der Linksfraktion im Bundestag ein Streit um ihren Status. Laut Geschäftsordnung des Bundestags sind Fraktionen Vereinigungen von Abgeordneten, „die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen“. Und was ist, wenn die WASG bei der Abgeordnetenhauswahl im Herbst in Berlin gegen die PDS antritt?

FDP-Parlamentsgeschäftsführer Jörg van Essen spricht von einer „spannenden und interessanten Frage“. Wenn die WASG tatsächlich beim Landeswahlleiter in Berlin ihre Kandidatur anmelde, „dann haben wir Fakten“, sagt er. Und ist nicht geneigt, das Thema dann weiter „einfach nur schlabbern zu lassen“. Sein Kollege Volker Beck von den Grünen sieht die Geschäftsordnung für diesen Fall als nicht eindeutig an. „Zumindest prüfen“ lassen will Beck die Frage, wenn sie ansteht. Auch wenn er persönlich vorzieht, die Auseinandersetzung mit den Linken politisch und nicht auf der rechtlichen Ebene zu führen. Auch der Chef des Geschäftsordnungsausschusses, Thomas Strobl (CDU), spricht von einer „offenen Rechtsfrage“. Linken-Parlamentsvize Bodo Ramelow hält es für „zwingend“, dass sich seine Fraktion dem Problem stellt. Die anderen Fraktionen würden „die Beute“ nicht auslassen und die Sache ohnehin thematisieren, meint er.

Der Paragraph zehn der Bundestags-Geschäftsordnung ist mit Blick auf die Fraktionsbildung der CDU/CSU formuliert worden, an die Linken hatte keiner gedacht. Ein WASG-Politiker aus Sachsen-Anhalt erhielt schon im November 2005 vom Fachbereich Parlamentsrecht des Bundestages die Auskunft, das vorgesehene Kriterium eines fehlenden Wettbewerbsverhältnisses sei nach vorläufiger Prüfung „im Sinne eines in einem Land anlässlich einer Bundestagswahl bestehenden Wettbewerbsverhältnisses zu verstehen“. Dies aber gab es nach der Einigung von WASG und PDS auf eine gemeinsame Liste nicht. Einen Mechanismus „zur quasi automatischen Teilung einer Fraktion“ erkannte der Parlamentsjurist damals nicht.

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