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Verärgerung über die Bundesregierung herrscht derzeit im Bundesrat.

© Kai-Uwe Heinrich

Streit um Sozialpolitik: Mehrere Länder wollen den Bund verklagen

Der Konflikt um die Finanzierung des Teilhabepakets spitzt sich zu. Arbeitsministerin Andrea Nahles fordert von den Ländern 284 Millionen Euro zurück. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen akzeptieren das nicht.

Der Streit zwischen Bund und Ländern um die Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket eskaliert. Mit dem Geld sollen bedürftige Familien mit Kindern unterstützt werden. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen kündigten am Freitag an, die Bundesregierung zu verklagen. Weitere Länder dürften sich anschließen. Eine politische Lösung hatte sich zuvor zerschlagen, weil beide Seiten auf ihren Standpunkten beharrten.

Der Bund vertritt die Ansicht, dass alle Länder außer Hamburg und Bremen im Jahr 2012 zu viele Mittel für das Teilhabepaket abgerufen haben, die nun mit künftigen Zahlungen verrechnet werden sollen. Am Mittwoch erhielten die Länder ein entsprechendes Schreiben aus dem Haus von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Die Länder sind mehrheitlich der Auffassung, dass die Zahlungen für 2012 pauschal erfolgt sind und deren Verwendung daher nicht im Detail nachzuweisen sei, also im Fachjargon: spitz abzurechnen sei. „Die Bundesregierung hat für ihr Vorgehen überhaupt keine Rechtsgrundlage“, sagte die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) dem Tagesspiegel. Das Geld werde von den Ländern nur an die Kommunen weitergereicht, der faktische Zahlungsstopp des Bundes treffe also allein Städte, Gemeinden und Landkreise.

Von Berlin werden 49 Millionen Euro zurückgefordert

Insgesamt geht es um eine Summe von 284 Millionen Euro. Davon entfallen auf Niedersachsen 21 Millionen Euro, auf NRW fast 70 Millionen Euro – Berlin ist mit knapp 49 Millionen Euro auch erheblich betroffen. Das Bildungs- und Teilhabepaket, ein Vorzeigeprojekt der damaligen Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU), startete 2012. Der Bund finanziert das Projekt indirekt dadurch, dass er einen Teil der Unterkunftskosten für Sozialhilfeempfänger übernahm. 2012 erfolgten feste monatliche Zahlungen, da noch unklar war, in welchem Umfang das Angebot angenommen würde. In den Ländern wird daher darauf verwiesen, dass sie bei einer höheren Nachfrage hätten Geld zuschießen müssen, denn Nachzahlungen des Bundes waren nicht vereinbart. Wie sich zeigte, waren die Auszahlungen im ersten Jahr in 14 Ländern geringer als die Pauschalleistung des Bundes. Die Mittel wurden dann entweder auf das Jahr 2013 übertragen oder anders verwendet. Für 2013 wurden das Geld dann entsprechend dem tatsächlichen Bedarf abgerufen. Die Position des Bundes, nun die 2012 aus seiner Sicht zu viel gezahlten Gelder mit künftigen Leistungen zu verrechnen, hält Rundt für unzulässig. „Die Kommunen brauchen das Geld, daraus werden etwa Sportvereinsbeiträge, Lernförderung oder Schulausflüge finanziert.“ Sollte der Bund auf den formellen Widerspruch der Länder nicht eingehen, werde vor dem Bundessozialgericht geklagt.

NRW liegt mit Gabriel im Clinch

Dass im Bund-Länder-Verhältnis der Haussegen derzeit etwas schief hängt, zeigt auch die mit Mehrheit gefasste Entschließung des Bundesrats vom Freitag, in der Nordrhein-Westfalen in einer Auseinandersetzung mit der Bundesregierung unterstützt wird. Dabei geht es um ein vergaberechtliches Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), die Streitparteien sind die Bundesdruckerei und die Stadt Dortmund. Da es um Landesrecht geht (das Tariftreue- und Vergabegesetz) wollte die Landesregierung eine eigene Stellungnahme in das EuGH-Verfahren einbringen – was nach deutschem Recht, wegen der Außenvertretung durch den Bund, nur über die Bundesregierung möglich ist. Üblicherweise geschieht das auch.

Der Bund nahm im aktuellen Verfahren als Prozessvertreter jedoch keine Stellung – und verweigerte auch die Weiterleitung des NRW-Papiers. Das sei „verfassungsrechtlich problematisch“, sagte die NRW-Bundesratsministerin Angelica Schwall-Düren (SPD), die darauf verweist, dass der Fall einmalig sei. Die andere Seite vertritt ausgerechnet Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Dessen Parlamentarischer Staatssekretär Uwe Beckmeyer verlas im Bundesrat nur einige dürre Sätze, denen zufolge der Bund „jenseits des vorliegenden Falles“ künftig wieder gewährleisten werde, dass die Länderstellungnahmen das EU-Gericht erreichen.

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